Grünpflege in Minden

Die Stemweder Service GmbH & Co. KG pflegt Außenanlagen in Minden für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen, Betriebe, Filialen und kommunale Flächen: Bäume, Hecken, Rasen und Beete, als Jahrespflegevertrag oder Einzelauftrag. Unser Einsatzgebiet umfasst alle Mindener Ortsteile, von Dützen bis Todtenhausen.

Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.

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Baumpflege und Baumkontrolle: Wer haftet, wenn ein Ast fällt?

Wer Bäume auf seinem Gelände hat, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Das betrifft Gehwege, Stellplätze, Zufahrten und Spielplätze von Wohnanlagen. Totholz, Pilzbefall oder Risse in der Krone fallen Laien selten auf.

Wir kontrollieren Ihre Bäume und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest: Baum, Zustand, empfohlene Maßnahme, Datum. Im Schadensfall können Sie damit belegen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Was bei der Kontrolle auffällt, beheben wir mit einem Pflegeschnitt oder, wenn es nicht anders geht, mit einer Fällung.

Wie oft ein Baum angesehen werden muss, hängt von Alter, Zustand und Standort ab. Ein alter Baum am Gehweg oder neben dem Spielplatz braucht mehr Aufmerksamkeit als ein junger am Rand der Anlage. Das Intervall legen wir nach der ersten Kontrolle für jeden Baum fest und schreiben es ins Protokoll. So weiß auch ein neuer Verwalter, wann der nächste Termin fällig ist.

Welche Regeln in Minden gelten

Stadt Minden: Im Ortsrecht der Stadt ist keine Baumschutzsatzung aufgeführt. Auf ihrer Seite zum Natur- und Landschaftsschutz weist die Stadt auf zwei Punkte hin: das Schnittverbot für Hecken und Gebüsche im Sommerhalbjahr und die Pflicht, Bäume vor dem Fällen auf Nist- und Brutstätten zu prüfen.

Kreis Minden-Lübbecke: Der Landschaftsplan „Minden“ (in Kraft seit der Bekanntmachung vom 14.11.2024) sowie Teile der Landschaftspläne „Bastau-Niederung – Wickriede“, „Porta Westfalica“ und „Vom Mindenerwald zum Heisterholz“ gelten im Außenbereich. Für Anlagen am Stadtrand prüfen wir vor Fällungen, ob ein Schutzgebiet betroffen ist. Zuständig ist das Umweltamt des Kreises als Untere Naturschutzbehörde.

Land NRW:

  • Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gesetzlich geschützt (§ 41 Landesnaturschutzgesetz). Fällungen sind nur aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit zulässig. Sie werden der Naturschutzbehörde vorher angezeigt, bei gegenwärtiger Gefahr unmittelbar danach; bei Bestandsminderung folgt eine Ersatzpflanzung.
  • Hecken ab 100 m Länge im Außenbereich und Wallhecken sind gesetzlich geschützt (§ 39 Landesnaturschutzgesetz).

Bund:

  • Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
  • Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen sind von diesem Zeitraum ausgenommen. Ob Wohnanlagen- und Firmengrün dazugehört, legen die Behörden nicht einheitlich aus. Wir fällen deshalb grundsätzlich von Oktober bis Februar. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, die nicht warten können, nennt das Gesetz ausdrücklich als Ausnahme.
  • Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt (§ 44 BNatSchG).

Für die Wohnungswirtschaft: ein Plan, ein Bericht pro Objekt

Bei Wohnanlagen ist Grünpflege vor allem Organisation. Mieter erwarten gemähte Flächen und geschnittene Hecken, Eigentümer planbare Kosten, und die Verwaltung braucht Nachweise für die Nebenkostenabrechnung. Für jedes Objekt legen wir einen Pflegeplan fest:

ZeitraumArbeiten
FrühjahrRasen und Beete nach dem Winter, erste Mahd, Wildkraut
SommerMähen in festen Abständen, Formschnitt Hecken, Bewässerung bei Trockenheit
HerbstLaub, kräftige Rückschnitte ab Oktober
WinterBaumkontrolle, Baum- und Gehölzschnitt, Fällungen

Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos, getrennt nach Objekt. Grünschnitt rechnen wir nach der tatsächlich angefallenen Menge in Kubikmetern ab. Große Rasenflächen mähen wir mit Aufsitzmähern, Ränder, Böschungen und die Ecken zwischen Wäscheplatz und Müllstandplatz mit Handmähern.

Verwaltet Ihr Unternehmen mehrere Anlagen in Minden, bekommen Sie ein gemeinsames Angebot mit Einzelpreisen pro Objekt und einen festen Ansprechpartner für alle. Fragen aus der Eigentümerversammlung lassen sich anhand der Einsatzberichte beantworten, ohne dass jemand zur Anlage fahren muss.

Für Gewerbe, Filialen und Kommunen

Auf Betriebsgeländen und Filialparkplätzen geht es vor allem um zwei Dinge: ein gepflegtes Erscheinungsbild und Flächen, von denen keine Gefahr ausgeht. Wir stimmen die Arbeitszeiten auf den Betrieb ab, damit Anlieferung und Kundenverkehr weiterlaufen. Laub auf Wegen und Parkplätzen übernehmen wir über die Graupflege, weil es dort vor allem ein Sicherheitsthema ist: Nasses Laub ist rutschig und setzt Einläufe zu. Schnee und Eis übernimmt der Winterdienst in Minden. Dafür kommt kein anderer Dienstleister: Unsere Teams sind im Winter dieselben wie im Sommer und kennen Ihre Flächen schon.

Ein Unternehmen aus dem Kreis

Die Stemweder Service kommt aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Bis zum Umzug im November 2026 war unser Sitz in Stemwede-Levern am Stemweder Berg, heute ist es die Öhlmühle 23 in Marl, rund vier Kilometer hinter der Landesgrenze in Niedersachsen. Dort haben wir unsere Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen deutlich vergrößert. Seit dem 1. August 2026 sind wir anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.

Seit 2013 pflegen wir Außenanlagen für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, heute über 1.500 Objekte mit mehr als 2 Millionen Quadratmetern. Zu unseren Kunden gehören Filialisten aus dem Lebensmittelhandel sowie Unternehmen aus Telekommunikation und Energieversorgung. Dafür arbeiten wir mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben.

Privatgarten in Minden? Für Privathaushalte ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.

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