WINTERDIENST

Freie Wege, sichere Flächen – wir übernehmen Ihren Winterdienst zuverlässig und pünktlich.

Unser Winterdienst sorgt für sichere, begeh- und befahrbare Außenflächen. Mit modernem Equipment und erfahrenem Team bieten wir maßgeschneiderte Lösungen – von der regelmäßigen Schneeräumung bis zur fachgerechten Streuung Ihrer Flächen.

LEISTUNGEN
IM ÜBERBLICK

01

Filialen & Standortnetze

Ob ein Markt oder hundert: Wir räumen Parkplätze, Eingänge und Anlieferzonen an allen Standorten nach einem gemeinsamen Standard.

02

Gewerbe

Parkplätze, Zufahrten und Betriebsflächen bleiben dank unserem Winterdienst sicher nutzbar – für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten.

03

Kommune

Straßen, Gehwege und öffentliche Plätze halten wir frei von Schnee und Eis – zuverlässig, effizient und nach gesetzlichen Vorgaben.

Über 300 Partnerunternehmen ermöglichen deutschlandweiten Express Service.

ANFRAGE

Sie haben Extrawünsche? Wir garantieren Ihnen ein individuelles Angebot innerhalb von 24h!

Winterdienst

Wer eine Fläche betreibt, haftet im Winter dafür, dass dort niemand ausrutscht: auf Parkplätzen, Zufahrten, an Eingängen und auf dem Gehweg vor dem Grundstück. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt diese Räum- und Streupflicht vertraglich für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen. Von November bis März sind wir rund um die Uhr in Rufbereitschaft, und unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie es innerhalb von 24 Stunden. Fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an.

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Alternativ können Sie uns direkt kontaktieren:

info@stemweder-service.de

Winterdienst: Häufige Fragen

Wer räumen muss und was sich übertragen lässt

Wer räumen muss und was sich übertragen lässt

Für die Sicherheit auf einer Fläche ist grundsätzlich verantwortlich, wem sie gehört oder wer sie betreibt. Für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück übertragen die meisten Gemeinden diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger. Die Satzung regelt auch, bis wann morgens geräumt sein muss, häufig werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen etwas später.

Diese Pflicht übernehmen wir per Vertrag. Kommt es zu einem Unfall, zählt, ob nachweisbar geräumt und gestreut wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren deshalb jeden Einsatz per App mit Fotos, und jedes unserer Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. So lässt sich auch Monate später belegen, wann welche Fläche bearbeitet wurde.

Ein Teil der Pflicht bleibt bei Ihnen: die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht. Unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.

Vor der Saison: Flächen, Reihenfolge, Zugang

Vor der Saison: Flächen, Reihenfolge, Zugang

Wie gut ein Winterdienst funktioniert, entscheidet sich vor dem ersten Schnee. Vor Saisonbeginn legen wir gemeinsam fest:

  • welche Flächen geräumt werden und welche nicht, am besten im Lageplan eingezeichnet,
  • in welcher Reihenfolge: Eingänge, Notausgänge und Anlieferung zuerst, Nebenflächen danach,
  • bis wann die wichtigsten Flächen frei sein müssen, etwa zur Öffnung einer Filiale,
  • wo Schnee liegen darf, ohne Stellplätze, Feuerwehrzufahrten oder Einläufe zu blockieren,
  • wie wir auf die Fläche kommen: Schranke, Tor, Schlüssel, Ansprechpartner vor Ort.

Der letzte Punkt klingt nebensächlich, kostet im Einsatz aber am häufigsten Zeit. Ein verschlossenes Tor um fünf Uhr morgens lässt sich mit einem Satz im Vertrag vermeiden.

Im Einsatz: nach der Warnung, nicht erst nach dem Schnee

Im Einsatz: nach der Warnung, nicht erst nach dem Schnee

Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus, damit gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar, auch wenn Sie eine Stelle melden, die nachgearbeitet werden muss.

Welches Streumittel wir einsetzen, bestimmt die Satzung Ihrer Gemeinde. Wo Salz auf Gehwegen nicht erlaubt ist, streuen wir abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Im Frühjahr muss er wieder runter, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt. Diese Reinigung übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen der Graupflege.

Wenn sich große Schneemengen auf dem Gelände nicht mehr sinnvoll lagern lassen, transportieren wir den Schnee ab.

Vertrag und Kosten

Vertrag und Kosten

Für den Winterdienst bieten wir zwei Abrechnungsmodelle an:

  • Saisonpauschale: ein fester Preis für November bis März, unabhängig davon, wie oft wir ausrücken. Das ist gut planbar, gerade für Budgets mit vielen Standorten.
  • Abrechnung pro Einsatz: Sie zahlen nur, wenn wir tatsächlich räumen oder streuen. Das passt eher zu Regionen, in denen selten Schnee fällt.

Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen ab, von den vereinbarten Räumzeiten und davon, ob von Hand oder maschinell geräumt wird.

Seit 2013 betreuen wir Gewerbeflächen, Filialnetze und kommunale Flächen. Heute sind es insgesamt über 1.500 Objekte mit mehr als 2 Millionen Quadratmetern Fläche. Zu unseren Kunden gehören Filialisten aus dem Lebensmittelhandel sowie Unternehmen aus Telekommunikation und Energieversorgung. Mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben sind wir auch an Standorten weit weg von Stemwede im Einsatz, und Sie haben trotzdem einen Ansprechpartner.

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