Grünpflege in Lemförde

Die Stemweder Service GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Marl, mitten in der Samtgemeinde Altes Amt Lemförde. Wir pflegen die Außenanlagen von Betrieben, Filialen, Wohnanlagen und kommunalen Flächen in Lemförde, Marl, Brockum, Lembruch, Hüde, Quernheim und Stemshorn: Rasen, Hecken, Bäume und Beete, als Jahrespflegevertrag oder Einzelauftrag.

Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. In der Samtgemeinde sehen wir uns die Flächen gern direkt an.

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Was wir übernehmen

Große Rasenflächen mähen wir mit Aufsitzmähern, Ränder, Böschungen und verwinkelte Bereiche mit Handmähern. Hecken und Gehölze schneiden wir nach den gesetzlichen Schnittzeiten: Form- und Pflegeschnitte während der Saison, kräftige Rückschnitte im Winterhalbjahr. Bäume kontrollieren wir und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest. Was dabei auffällt, beheben wir mit einem Pflegeschnitt oder, wenn es nicht anders geht, mit einer Fällung.

Dazu kommen Bepflanzung und Bewässerung, Laub und Wildkraut auf den Grünflächen. Den Grünschnitt nehmen wir mit und rechnen ihn nach der tatsächlich angefallenen Menge ab, in der Regel in Kubikmetern. Pflaster- und Parkflächen pflegen wir über unsere Graupflege, Schnee und Eis über den Winterdienst in Lemförde. So haben Sie für das ganze Gelände einen Dienstleister.

Am Stemweder Berg gelten eigene Regeln

Lemförde liegt am Fuß des Stemweder Bergs. Ein Teil der Samtgemeinde gehört zum Landschaftsschutzgebiet „Stemweder Berg“ (Verordnung des Landkreises Diepholz vom 15.01.1971). Es umfasst Flächen in den Gemarkungen Lemförde, Stemshorn, Quernheim und Brockum. Innerhalb dieses Gebiets ist laut Verordnung die „Veränderung oder Beseitigung von Hecken, Bäumen oder Gehölzen außerhalb des Waldes“ erlaubnispflichtig. Die Grenze ist flurstückgenau festgelegt. Ob ein Firmengelände oder eine Wohnanlage innerhalb liegt, zeigt die Karte zur Verordnung. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz (Fachdienst 67).

Bevor wir in den vier Gemarkungen eine Hecke roden oder einen Baum fällen, prüfen wir die Lage des Grundstücks. Liegt es im Schutzgebiet, holen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde vorher die Erlaubnis ein.

Das Landschaftsschutzgebiet „Dümmer“ umfasst vor allem die Seefläche und die Verlandungsbereiche bei Lembruch und Hüde, nicht die Ortslage Lemförde.

Bäume und Hecken außerhalb des Schutzgebiets

Eine Baumschutzsatzung gibt es weder im Ortsrecht des Fleckens Lemförde noch in dem der Samtgemeinde. Auch der Landkreis Diepholz hat keine kreisweite Baumschutzverordnung; Baumschutzsatzungen sind dort Sache der einzelnen Gemeinden. Damit gelten die Regeln des Bundes und des Landes:

  • Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.
  • Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen sind von diesem Zeitraum ausgenommen. Ob Grünflächen von Firmen- und Wohnanlagen dazugehören, ist im niedersächsischen Erlass dazu nicht ausdrücklich geregelt. Wir planen Fällungen deshalb grundsätzlich von Oktober bis Februar.
  • Nester, Baumhöhlen und Quartiere geschützter Tiere sind ganzjährig geschützt (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Wir kontrollieren jeden Baum vor der Fällung.
  • Wallhecken, also bewachsene Erdwälle als Einfriedung, sind in Niedersachsen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (§ 22 Abs. 3 NAGBNatSchG). Sie dürfen nicht beseitigt werden; Pflegemaßnahmen sind erlaubt.

Ein Jahr auf Ihrem Gelände

Gepflegte Außenanlagen entstehen durch einen festen Rhythmus, nicht durch einzelne Einsätze. Im Frühjahr bringen wir Rasen und Beete nach dem Winter in Form, entfernen Wildkraut und mähen zum ersten Mal. Ist im Winter mit Splitt gestreut worden, nehmen wir ihn auf Wunsch über die Graupflege wieder auf. Im Sommer mähen wir in festen Abständen, bewässern bei Trockenheit und halten Hecken mit Form- und Pflegeschnitten in Form.

Ab Oktober fällt Laub, und die Zeit für kräftige Rückschnitte beginnt. Im Winter folgen Gehölz- und Baumschnitt und, wo nötig, Fällungen außerhalb der Schutzzeit. Haben Sie auch den Winterdienst bei uns, kommt im Winter dasselbe Team, das im Sommer Ihre Flächen pflegt. Unsere Teams sind das ganze Jahr dieselben.

Im Jahrespflegevertrag steht, welche Arbeiten wann anfallen. Sie müssen keinen Termin einzeln beauftragen, und die Kosten sind planbar. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos.

Aus der Nachbarschaft

Unser Firmensitz ist die Öhlmühle 23 in Marl, rund 2,5 Kilometer vom Lemförder Rathaus. Vorher saßen wir in Stemwede-Levern, auf der anderen Seite des Stemweder Bergs. Mit dem Umzug nach Marl haben wir unsere Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen deutlich vergrößert und sind der Region rund um Stemweder Berg und Dümmer treu geblieben.

Seit 2013 pflegen wir Außenanlagen für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, heute über 1.500 Objekte mit mehr als 2 Millionen Quadratmetern. Zu unseren Kunden gehören Filialisten aus dem Lebensmittelhandel sowie Unternehmen aus Telekommunikation und Energieversorgung. Mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben betreuen wir auch Standorte weit weg von Lemförde, mit einem Ansprechpartner für alle. Für Objekte in der Samtgemeinde heißt das vor allem: kurze Wege und Ansprechpartner, die Ihre Flächen kennen.

Privatgarten in Lemförde? Für Privathaushalte ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.

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