Gehwegreinigung in Frankfurt am Main
Der Gehweg vor einem Objekt ist die Fläche, die jeder Besucher zuerst betritt – und die Fläche, auf der im Zweifel gehaftet wird. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt die Gehwegreinigung in Frankfurt am Main für Gewerbeobjekte, Wohnanlagen und öffentlich zugängliche Standorte, im festen Turnus und mit nachvollziehbarem Nachweis.
In Frankfurt am Main überträgt die Stadt die Reinigung der Gehwege in weiten Teilen auf die Anlieger. Diese Pflicht lässt sich an einen Dienstleister vergeben – die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer. Wir übernehmen die Durchführung und dokumentieren sie so, dass Sie den ordnungsgemäßen Ablauf jederzeit belegen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zur Gehwegreinigung in Frankfurt am Main. Wir stimmen Turnus und Zeitfenster auf Ihre Nutzung ab – vor Ladenöffnung, vor Schichtbeginn oder außerhalb der Stoßzeiten.
Was umfasst Gehwegreinigung in Frankfurt am Main?
Gehwegreinigung in Frankfurt am Main umfasst folgende Leistungen:
- Kehren von Gehwegen, Eingangsbereichen und Treppenanlagen
- Aufnahme von Laub, Zigarettenresten und Verpackungsmüll
- Entfernung von Grünbelag, Moos und Kaugummi
- Reinigung von Rinnsteinen und Übergängen zur Fahrbahn
- Freihalten von Rampen, Bordsteinabsenkungen und Leitsystemen
- Maschinelle Kehrung auf breiten Abschnitten
- Handreinigung in beengten und empfindlichen Bereichen
- Einsatznachweis mit Datum, Fläche und Leistung
Kostenfreies Angebot anfordern: Individuelle Beratung für Ihr Objekt – jetzt Kontakt aufnehmen.
Formular wird geladen...
Gehwegreinigung Frankfurt am Main: Häufige Fragen
In Frankfurt am Main überträgt die Straßenreinigungssatzung die Reinigung der Gehwege in weiten Teilen auf die Anlieger. Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus der Satzung und aus der jeweiligen Straßenklasse. Die Durchführung können Sie an einen Dienstleister vergeben, die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen.
Das richtet sich nach Lage und Nutzung. Vor Ladenlokalen und in Lagen mit starkem Publikumsverkehr sind kurze tägliche Durchgänge sinnvoll, in ruhigen Wohnlagen genügt oft ein wöchentlicher Turnus mit saisonalen Schwerpunkten im Frühjahr und Herbst. Wir schlagen nach der Begehung ein Intervall vor.
Ja, sofern sie zu Ihrer Reinigungspflicht gehört. Wir klären die Abgrenzung vor Vertragsbeginn schriftlich, weil gerade an diesen Übergängen sonst Lücken entstehen. Die Rinne ist zudem wichtig für die Entwässerung – sie wird bei jedem Durchgang mit kontrolliert.
Ja, punktuell mit Heißwasser oder Dampf. Diese Arbeiten laufen nicht in jedem Kehrdurchgang mit, sondern in einem eigenen, weiteren Turnus, weil sie deutlich zeitintensiver sind. Umfang und Häufigkeit vereinbaren wir separat.
Grünbelag ist bei Nässe erheblich rutschiger als der Belag darunter und damit ein Sicherheitsthema, kein optisches. Betroffene Abschnitte – meist Nordseiten und Bereiche unter Bäumen – nehmen wir gesondert in den Plan auf und behandeln sie gezielt im Frühjahr und im Herbst.
Ja. Wir dokumentieren je Einsatz Datum, bearbeitete Fläche und Leistung und stellen die Aufzeichnungen laufend zur Verfügung. Bei einer Beschwerde oder einem Schadensfall lässt sich damit ohne Rekonstruktion belegen, wann die Fläche zuletzt bearbeitet wurde.
Die Anliegerpflicht zur Gehwegreinigung in Frankfurt am Main

Die Reinigung der Gehwege ist in vielen Städten keine kommunale Leistung, sondern eine Pflicht der angrenzenden Grundstückseigentümer. Frankfurt am Main regelt das über eine Straßenreinigungssatzung, die festlegt, welche Flächen von wem in welchem Umfang zu reinigen sind. Für Eigentümer und Verwalter ist das keine Ordnungsvorschrift am Rande – es ist die Grundlage der Verkehrssicherungspflicht auf diesen Flächen.
Was die Übertragung an einen Dienstleister leistet – und was nicht
Sie können die Durchführung vollständig vergeben. Was Sie nicht abgeben können, ist die Verantwortung für die Auswahl eines geeigneten Unternehmens und für dessen Kontrolle. Kommt es zu einem Unfall, wird nicht nur gefragt, ob geräumt und gereinigt wurde, sondern auch, ob Sie sich davon überzeugt haben, dass der Beauftragte seine Aufgabe erfüllt.
Genau deshalb ist die Dokumentation kein Verwaltungsaufwand, sondern der praktische Kern der Leistung. Wir halten je Einsatz Datum, bearbeitete Fläche und durchgeführte Leistung fest und stellen Ihnen die Aufzeichnung laufend zur Verfügung – nicht erst, wenn danach gefragt wird.
Die räumliche Abgrenzung klären wir vor Vertragsbeginn schriftlich. Gerade an Übergängen entstehen sonst Lücken: der Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn, die Fläche vor einer Einfahrt, der Bereich um eine Haltestelle, der Übergang zum Nachbargrundstück. Wir halten fest, wo unsere Zuständigkeit beginnt und endet, und melden Ihnen, wenn auf angrenzenden Flächen etwas liegen bleibt.
Bei mehreren Objekten im Stadtgebiet fassen wir die Flächen zu Touren zusammen. Das senkt die Anfahrtskosten spürbar und macht enge Turnusintervalle wirtschaftlich darstellbar, die bei einer Einzelanfahrt nicht kalkulierbar wären.
Maschinell oder von Hand – was wann sinnvoll ist

Die Kehrmaschine ist auf breiten, geraden Gehwegabschnitten und auf Vorplätzen unschlagbar: schnell, gleichmäßig, mit Aufnahme des Kehrguts statt bloßer Verteilung. Auf den meisten innerstädtischen Frankfurter Gehwegen ist sie allerdings nur ein Teil der Lösung.
Warum die Handreinigung nicht verzichtbar ist
Schmale Gehwege, parkende Fahrzeuge, Fahrradständer, Baumscheiben, Poller, Werbeaufsteller und Treppenanlagen – all das kann eine Maschine nicht erreichen. Was sie stehen lässt, fällt genau dort auf, wo Menschen gehen. Wir kombinieren deshalb: Maschine auf der Fläche, Handreinigung an Rändern, Kanten und Hindernissen.
Bei Eingangsbereichen und Treppen liegt der Schwerpunkt ohnehin auf der Handarbeit. Stufenkanten, Übergänge zur Schwelle und die Flächen unter Vordächern sind die typischen Stellen, an denen sich Schmutz und im Winter Feuchtigkeit halten. Sie werden bei jedem Durchgang mitbearbeitet, nicht nur bei der Grundreinigung.
Für hartnäckige Verschmutzungen – Kaugummi, Fettflecken vor Gastronomie, Aufkleberreste an Pollern und Masten – setzen wir punktuell Heißwasser oder Dampf ein. Diese Arbeiten laufen nicht in jedem Durchgang mit, sondern in einem eigenen, weiteren Turnus, weil sie deutlich zeitintensiver sind.
Grünbelag auf dem Gehweg ist ein Sonderfall. Er ist bei Nässe erheblich rutschiger als der Belag darunter und tritt vor allem an schattigen Nordseiten und unter Bäumen auf. Diese Abschnitte nehmen wir gesondert in den Plan auf und behandeln sie im Frühjahr und im Herbst gezielt, statt sie im allgemeinen Kehrturnus mitlaufen zu lassen.
Typische Verschmutzungen im Frankfurter Stadtgebiet

Was auf einem Gehweg landet, hängt stark vom Umfeld ab. Ein Bürostandort im Westend hat ein anderes Schmutzbild als ein Ladenlokal im Bahnhofsviertel oder eine Wohnanlage in Bornheim. Der Reinigungsplan sollte das abbilden, statt überall dieselbe Leistung in derselben Frequenz vorzusehen.
Umfeld bestimmt den Aufwand
In Lagen mit Gastronomie und Publikumsverkehr dominieren Verpackungsreste, Zigarettenstummel, Glas und Kaugummi. Hier ist die Frequenz wichtiger als die Tiefe: Ein täglicher kurzer Durchgang hält die Fläche besser in Form als eine wöchentliche Intensivreinigung. In ruhigen Wohnlagen ist es umgekehrt – dort dominieren Laub, Samenflug und Grünbelag, und ein saisonaler Schwerpunkt ist wirksamer.
Vor Eingängen mit hohem Durchgangsverkehr sammeln sich Feinstaub und Streugutreste, die im Frühjahr besonders auffallen. Der erste gründliche Durchgang nach dem Winter ist deshalb ein eigener Posten: Splittreste müssen aufgenommen werden, bevor sie in Rinnen und Einläufe gespült werden und dort die Entwässerung behindern.
Ein wiederkehrendes Thema in innerstädtischen Lagen sind Aufkleber und Sprühfarbe an Masten, Pollern und Verteilerkästen im Gehwegbereich. Wir entfernen, was sich ohne Schaden am Untergrund lösen lässt, und melden Ihnen den Rest – bei Graffiti auf empfindlichen Fassaden ist eine Fachreinigung die bessere Wahl als ein Versuch mit dem falschen Mittel.
Hundekot, verschüttete Getränke und organische Verschmutzungen behandeln wir mit Heißwasser statt mit bloßem Abkehren. Das ist der Unterschied zwischen einer optisch sauberen und einer tatsächlich gereinigten Fläche, und er ist vor Eingängen und in Gastronomienähe deutlich wahrnehmbar.
Turnus, Zeitfenster und Nachweis

Gehwegreinigung ist eine Leistung, die auffällt, wenn sie fehlt, und unsichtbar bleibt, wenn sie funktioniert. Damit sie funktioniert, braucht es weniger eine detaillierte Leistungsbeschreibung als klare Festlegungen zu Frequenz, Zeitfenster und Zuständigkeit.
Wann gereinigt wird, ist so wichtig wie wie oft
Bei Ladenlokalen und Objekten mit Publikumsverkehr liegt der sinnvolle Zeitpunkt vor der Öffnung. Bei Bürostandorten vor Arbeitsbeginn, bei Wohnanlagen vormittags. Wir legen für jede Fläche ein Zeitfenster fest und halten es ein – eine Reinigung um 15 Uhr auf einem Vorplatz, der um 9 Uhr sauber sein soll, ist keine erbrachte Leistung, auch wenn sie im Vertrag steht.
Der Turnus folgt der tatsächlichen Belastung. Wir schlagen nach der Flächenbegehung ein Intervall vor und passen es nach den ersten Wochen an, wenn sich zeigt, dass eine Fläche mehr oder weniger braucht als angenommen. Diese Nachjustierung im ersten Quartal ist eingeplant und kostet nichts extra.
Die Abrechnung trennen wir wie bei allen Turnusleistungen: Die regelmäßige Reinigung gehört in die Pauschale, weil sie planbar ist. Anlassbezogene Einsätze – nach einer Veranstaltung, nach Sturm, nach einer größeren Verunreinigung – rechnen wir nach Aufwand ab und holen ab einer vereinbarten Schwelle vorher Ihre Freigabe ein.
Die Dokumentation stellen wir laufend zur Verfügung, damit Ihre Verwaltung sie ohne Nachfrage bei uns weiterreichen kann. Bei Beschwerden aus der Nachbarschaft oder von Mietern lässt sich damit in wenigen Minuten klären, wann die betreffende Fläche zuletzt bearbeitet wurde – das erspart in aller Regel die längere Diskussion.