Grünpflege in Bohmte
Die Stemweder Service GmbH & Co. KG pflegt Außenanlagen in Bohmte, Hunteburg und Herringhausen-Stirpe-Oelingen für Betriebe, Filialen, Wohnanlagen und kommunale Flächen: Hecken, Bäume, Rasen und Beete, als Jahrespflegevertrag oder Einzelauftrag. Unser Firmensitz in Marl liegt an der B51, rund 18 Kilometer von Bohmte entfernt.
Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.
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Was wir übernehmen
Auf vielen Firmen- und Wohngrundstücken sind Hecken die Einfriedung, und je länger sie sind, desto mehr Arbeit machen sie. Wir schneiden sie im Sommer in Form und nehmen kräftige Rückschnitte und Verjüngungen im Winterhalbjahr vor, wenn das Bundesnaturschutzgesetz es erlaubt. Bäume kontrollieren wir und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest. Was dabei auffällt, beheben wir mit einem Pflegeschnitt oder, wenn es nicht anders geht, mit einer Fällung.
Große Rasenflächen mähen wir mit Aufsitzmähern, Ränder und Böschungen mit Handmähern. Dazu kommen Bepflanzung und Bewässerung, Laub und Wildkraut auf den Grünflächen. Den Grünschnitt nehmen wir mit und rechnen ihn nach der tatsächlich angefallenen Menge in Kubikmetern ab. Pflasterflächen übernehmen wir über die Graupflege, im Winter den Winterdienst in Bohmte.
Bäume und Hecken in Bohmte: drei Ebenen
Gemeinde Bohmte: Eine Baumschutzsatzung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt, hat Bohmte nicht. Es gibt aber die Satzung zur Sicherung von geschützten Landschaftsbestandteilen vom 17.10.1984 (mehrfach geändert). Sie schützt einzelne Bäume, Baumreihen und Hecken, die in ihrem Verzeichnis aufgeführt sind. Für Eingriffe an diesen Objekten ist eine schriftliche Ausnahme der Gemeinde nötig. Vor jeder Fällung oder Rodung gleichen wir das Objekt mit dem Verzeichnis ab.
Landkreis Osnabrück: Der Landkreis hat eine Verordnung zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen (26.08.1996). Sie gilt ausdrücklich nicht in Bebauungsplangebieten, nicht in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und nicht für Wohn-, Gewerbe- und Hofgrundstücke im Außenbereich. Für die meisten Firmen- und Wohnanlagen greift sie damit nicht, wohl aber für Gehölze auf angrenzenden Flächen in der freien Landschaft.
Land Niedersachsen und Bund:
- Wallhecken, also mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Erdwälle, die als Einfriedung dienen oder dienten, sind gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (§ 22 Abs. 3 NAGBNatSchG). Sie dürfen nicht beseitigt werden, und Handlungen, die das Wachstum der Gehölze beeinträchtigen, sind verboten. Pflegemaßnahmen sind erlaubt. Eine Beschränkung auf den Außenbereich nennt das Gesetz nicht.
- Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
- Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen sind von diesem Zeitraum ausgenommen. Ob Firmen- und Wohnanlagengrün darunterfällt, regelt der niedersächsische Erlass nicht ausdrücklich. Wir fällen deshalb grundsätzlich von Oktober bis Februar.
- Nester und Baumhöhlen sind ganzjährig geschützt (§ 44 BNatSchG).
Zuständig für Ausnahmen nach Landes- und Bundesrecht ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück.
Was das praktisch bedeutet: Eine Hecke auf einem Bohmter Firmengelände kann ganz frei sein, im Verzeichnis der Gemeinde stehen oder als Wallhecke gesetzlich geschützt sein. Von außen sieht man ihr das nicht immer an. Deshalb klären wir den Status, bevor wir mehr als einen Pflegeschnitt machen.
Pflegeplan
| Zeitraum | Arbeiten |
|---|---|
| März–April | Rasen und Beete nach dem Winter, erste Mahd, Wege freimachen |
| Mai–September | Mähen in festen Abständen, Formschnitt an Hecken, Bewässerung bei Trockenheit |
| Oktober–November | Laub, kräftige Rückschnitte beginnen |
| Dezember–Februar | Baum- und Gehölzschnitt, Fällungen |
Im Jahrespflegevertrag müssen Sie keinen Termin einzeln beauftragen, und die Kosten sind planbar. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos. So sehen Sie, wann was erledigt wurde, auch an Standorten, die Sie selten besuchen. Einzelne Arbeiten wie ein Rückschnitt oder eine Fällung sind auch als Einzelauftrag möglich.
So läuft ein Auftrag ab
Am Anfang stehen ein Lageplan und ein paar Fotos Ihrer Flächen. Damit erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Fehlen Angaben, etwa zur Länge der Hecken oder zur Zahl der Bäume, sehen wir uns das Gelände vor Ort an. Von Marl nach Bohmte sind es über die B51 rund 18 Kilometer, ein Termin ist also schnell gemacht.
Nach der Beauftragung legen wir den Pflegeplan fest: welche Flächen wie oft gemäht werden, wann Hecken geschnitten werden, welche Bäume kontrolliert werden. Danach haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt, und ein Team, das bleibt: Unsere Teams sind im Sommer und im Winter dieselben. Wenn wir auch den Winterdienst übernehmen, räumt im Januar, wer im Juni gemäht hat. Unser Unternehmensmotto „Bei uns zählt noch der Handschlag“ beschreibt, wie wir arbeiten wollen: kurze Wege, klare Absprachen, keine Umwege über Zentralen.
Erfahrung
Seit 2013 pflegen wir Außenanlagen für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, heute über 1.500 Objekte mit mehr als 2 Millionen Quadratmetern. Zu unseren Kunden gehören Filialisten aus dem Lebensmittelhandel sowie Unternehmen aus Telekommunikation und Energieversorgung. Mit dem Umzug nach Marl haben wir unsere Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen deutlich vergrößert. Wer Standorte in Bohmte und anderswo hat, bekommt einen Ansprechpartner für alle; dafür arbeiten wir mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben.
Privatgarten in Bohmte? Für Privathaushalte ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.
Häufige Fragen
Eine Baumschutzsatzung gibt es in Bohmte nicht. Steht der Baum aber im Verzeichnis der Satzung über geschützte Landschaftsbestandteile oder auf einer Wallhecke, ist eine Ausnahme nötig. Bewohnte Nester und Höhlen sind ganzjährig geschützt.
Ein mit Bäumen oder Sträuchern bewachsener Erdwall, der als Einfriedung dient oder diente. In Niedersachsen sind Wallhecken gesetzlich geschützt. Sie dürfen gepflegt, aber nicht beseitigt werden.
In der Regel nicht. Sie nimmt Bebauungsplangebiete, im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie Wohn-, Gewerbe- und Hofgrundstücke im Außenbereich ausdrücklich aus.
Ja. Wir entsorgen ihn und rechnen nach der tatsächlich angefallenen Menge in Kubikmetern ab.
Ja, wenn Lageplan und Fotos nicht ausreichen. Unser Sitz in Marl liegt rund 18 Kilometer von Bohmte entfernt.