Winterdienst in Bohmte
Für Betriebe, Filialen, Wohnanlagen und kommunale Flächen in Bohmte, Hunteburg und Herringhausen-Stirpe-Oelingen übernimmt die Stemweder Service GmbH & Co. KG das Räumen und Streuen. Auf Wunsch übernehmen wir die Räum- und Streupflicht per Vertrag und weisen jeden Einsatz nach. Unser Firmensitz in Marl liegt an derselben Bundesstraße wie Bohmte, der B51, rund 18 Kilometer entfernt.
Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.
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Wer in Bohmte räumen muss
In Niedersachsen sind die Gemeinden für die Reinigung der Straßen in geschlossener Ortslage zuständig. Dazu gehören laut § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes auch die Schneeräumung auf Fahrbahnen und Gehwegen und das Streuen der Gehwege bei Glätte. Die Gemeinden dürfen diese Pflicht per Satzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
Bohmte hat das getan. Nach § 1 der Straßenreinigungssatzung vom 21. März 2005 sind innerhalb der geschlossenen Ortslage die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für die Reinigung einschließlich Winterdienst zuständig. Ausgenommen sind nur die Straßenteile aus den Straßenverzeichnissen der Satzung. Die Satzung ist nicht befristet und gilt weiter.
Was sich seit 2025 geändert hat
Zeiten, Breite und Streumittel regelte in Bohmte eine eigene Verordnung aus dem Jahr 2005. Nach ihrem eigenen Text galt sie „längstens bis zum 31. Dezember 2024“. Das niedersächsische Gefahrenabwehrrecht (§ 61 NPOG) befristet solche Verordnungen. Eine Nachfolgeverordnung ist im Ortsrecht der Gemeinde Bohmte und in den Amtsblättern des Landkreises Osnabrück 2025 und 2026 bisher nicht veröffentlicht (Stand: 18.10.2026).
Die Pflicht zum Räumen besteht also weiter, nur die Einzelheiten stehen derzeit in keiner gültigen Verordnung. Wir räumen in Bohmte deshalb nach einem festen Standard, der den bisherigen Regeln entspricht:
| Unser Standard in Bohmte | |
|---|---|
| Schnee aus der Nacht geräumt | werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr |
| Wiederholen bei Bedarf | bis 20:00 Uhr |
| Räumbreite Gehweg | Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m; ohne Gehweg mindestens 1,00 m |
| Streumittel | Sand oder Splitt; Salz nur an Treppen, Rampen und Gefälle |
| Baumscheiben | kein Salz |
Für Sie hat das einen praktischen Vorteil: Was wir tun, steht schwarz auf weiß im Vertrag, auch solange die Gemeinde keine neuen Einzelheiten festgelegt hat. Erlässt die Gemeinde eine neue Verordnung, passen wir unseren Standard an und informieren unsere Kunden.
Unsere Leistungen in Bohmte
Wir räumen Parkplätze, Zufahrten, Werkshöfe und Ladezonen ebenso wie Gehwege, Hauszugänge und Eingänge. Gestreut wird mit Sand oder Splitt, Salz nur an Treppen, Rampen und Gefälle, wo abstumpfende Mittel allein nicht genug Halt geben. Für die vereinbarten Flächen übernehmen wir die Räum- und Streupflicht per Vertrag.
Die Saison läuft von November bis März. In dieser Zeit ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar, und wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus, nicht erst nach dem Schnee. Wenn sich große Schneemengen auf dem Gelände nicht mehr sinnvoll lagern lassen, transportieren wir sie ab. Den Splitt aus dem Winter nehmen wir im Frühjahr über die Graupflege wieder auf, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt.
An der B51 zu Hause
Unser Firmensitz ist die Öhlmühle 23 in Marl. Von dort führt die B51 direkt nach Bohmte, rund 18 Kilometer. Mit dem Umzug nach Marl haben wir unsere Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen deutlich vergrößert, um weiter wachsen zu können. Der Region rund um den Stemweder Berg und den Dümmer, zu der wir auch Bohmte zählen, sind wir dabei treu geblieben.
Im Alltag zeigt sich das an kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern. Die Begehung vor der Saison machen wir gemeinsam vor Ort. Wer Ihre Flächen betreut, kennt sie, und Sie erreichen ihn direkt statt über eine Zentrale am anderen Ende Deutschlands. Das gilt das ganze Jahr: Unsere Teams sind im Winter dieselben wie im Sommer. Wer im Juli Ihre Hecken schneidet, weiß im Januar, wo die Einläufe liegen und welche Ecke zuerst glatt wird.
Nachweis statt Erinnerung
Kommt es zu einem Unfall, zählt, ob nachweislich geräumt und gestreut wurde. Ohne gültige Detail-Verordnung gilt das umso mehr. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Foto und Uhrzeit, und jedes Fahrzeug ist mit GPS ausgestattet. So lässt sich auch Monate später belegen, wann welche Fläche bearbeitet wurde. Ein Teil der Pflicht bleibt bei Ihnen: die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht. Unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.
Vor der Saison legen wir mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen in welcher Reihenfolge frei sein müssen: Eingänge, Notausgänge und Anlieferung zuerst, Nebenflächen danach. Wir klären, wo geräumter Schnee liegen darf, ohne Stellplätze oder Einläufe zu blockieren, und wie wir frühmorgens aufs Gelände kommen. Gerade der Zugang kostet im Einsatz am häufigsten Zeit, und ein verschlossenes Tor um fünf Uhr morgens lässt sich mit einem Satz im Vertrag vermeiden.
Erfahrung und Abrechnung
Seit 2013 betreuen wir Gewerbeflächen, Filialnetze, Wohnungswirtschaft und kommunale Flächen, heute über 1.500 Objekte mit mehr als 2 Millionen Quadratmetern. Zu unseren Kunden gehören Filialisten aus dem Lebensmittelhandel sowie Unternehmen aus Telekommunikation und Energieversorgung. Haben Sie neben Bohmte weitere Standorte, etwa in Osnabrück oder bundesweit, betreuen wir sie mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben unter einem Vertrag.
Abgerechnet wird als Saisonpauschale von November bis März oder pro Einsatz. Was günstiger ist, hängt davon ab, wie oft es glatt wird und wie viel Planbarkeit Sie brauchen. Wir rechnen Ihnen beide Varianten vor. Der Preis selbst richtet sich nach Größe und Belag der Flächen, den Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit.
Privatgrundstück in Bohmte? Für Privathaushalte ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.
Häufige Fragen
Ja. Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bohmte von 2005 überträgt die Reinigung einschließlich Winterdienst auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Sie ist nicht befristet.
Die Verordnung mit Zeiten, Breiten und Streumitteln galt bis zum 31.12.2024. Eine neue Verordnung ist bisher nicht veröffentlicht. Wir räumen weiter nach den bisherigen Zeiten: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, bei Bedarf bis 20 Uhr.
Ja, die Satzung gilt im gesamten Gemeindegebiet innerhalb der geschlossenen Ortslagen.
Rund 18 Kilometer. Unser Sitz ist die Öhlmühle 23 in Marl, an der B51 zwischen Bremen und Osnabrück.
Für die vereinbarten Flächen übernehmen wir sie per Vertrag. Der Eigentümer muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. Dafür erhalten Sie unsere Einsatzberichte.