Schneeräumung in Geesthacht

Schneeräumung in Geesthacht: Die Stemweder Service GmbH & Co. KG räumt Parkplätze, Zufahrten, Gehwege und Eingänge für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen und übernimmt auf Wunsch die Räum- und Streupflicht per Vertrag. Welche Regeln für den Gehweg vor Ihrem Grundstück gelten, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt: Räumen werktags von 8 bis 20 Uhr, Tausalz grundsätzlich nicht zulässig. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.

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Winterdienst Geesthacht: Häufige Fragen

Was in Geesthacht gilt

Schneeräumung in Geesthacht – Effektive Schneeräumung in Geesthacht

In Schleswig-Holstein sind die Gemeinden für die Straßenreinigung zuständig, zu der Schneeräumung und das Bestreuen bei Glatteis gehören. Sie dürfen die Pflicht per Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegen (§ 45 Abs. 2 und 3 StrWG). Geesthacht hat das in seiner Satzung über die Straßenreinigung getan (Satzung vom 20.11.2008, Lesefassung mit der 2. Nachtragssatzung vom 12.06.2017). Nach § 2 Abs. 1 sind die Eigentümer in der Frontlänge ihres Grundstücks für die Gehwege einschließlich Baumscheiben und die kombinierten Geh- und Radwege zuständig. Die Stadt weist in einer Mitteilung vom 16.10.2026 auf diese Pflichten hin. Die wichtigsten Regeln:

  • Räumzeit (§ 3 Abs. 3): Schnee ist werktags von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen.
  • Nach 20 Uhr (§ 3 Abs. 2): Glatteis, das nach 20 Uhr entsteht, ist werktags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Tagsüber entstehende Glätte ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen, auch wenn sie von festgetretenem Schnee herrührt.
  • Breite (§ 3 Abs. 4): Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.
  • Streumittel (§ 3 Abs. 2 und 3): Zugelassen sind abstumpfende Stoffe wie Sand, Asche, Sägemehl oder andere geeignete Stoffe. Tausalze und tausalzhaltige Mittel sind grundsätzlich nicht zulässig, und Schnee darf auf Gehwegen nicht mit Tausalz entfernt werden. Nach Auskunft der Stadt gilt eine Ausnahme nur bei akuter Gefahr für die öffentliche Sicherheit, etwa bei Blitzeis.
  • Kein Gehweg (§ 2 Abs. 1): Fehlt ein Gehweg, gilt für den Winterdienst ein Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand als Gehweg.
  • Schneeablage (§ 3 Abs. 5): Schnee und Eis sind möglichst auf dem eigenen Grundstück abzulagern. Ist das nicht möglich, dürfen sie auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehwegs, auf einem Seitenstreifen oder am Fahrbahnrand liegen, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird. Vor Überwegen, Einmündungen, Kreuzungen und Bushaltestellen ist die Ablage am Fahrbahnrand nicht erlaubt.
  • Verstöße können nach § 6 mit einer Geldbuße bis 511 Euro geahndet werden.

Schneeräumung auf Ihren Flächen

Schneeräumung in Geesthacht – Professionell

Wir räumen Kundenparkplätze, Mitarbeiterstellplätze, Betriebszufahrten, Anlieferzonen, Eingänge und den Gehweg vor dem Grundstück. Welche Flächen zum Auftrag gehören, legen wir gemeinsam im Lageplan fest. Ob maschinell oder von Hand geräumt wird, hängt von Größe und Beschaffenheit der Fläche ab. Es beeinflusst auch den Preis.

Wohin der Schnee kommt, klären wir vorab. Die Satzung erlaubt die Ablage auf dem eigenen Grundstück und nur eingeschränkt am Fahrbahnrand. Reicht die Lagerfläche nicht aus, transportieren wir den Schnee ab, mehr dazu unter Schneeabtransport.

Streuen ohne Tausalz

Schneeräumung in Geesthacht – Bild 3

Nach der Räumung wird gestreut, und zwar mit den Mitteln, die die Satzung erlaubt. In Geesthacht sind das auf Gehwegen abstumpfende Stoffe. Wir streuen deshalb abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Er bleibt aber nur liegen, solange Tauwetter oder Räumen ihn nicht verteilen, und muss im Frühjahr wieder von der Fläche. Das übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen der Graupflege. Mehr zum Streuen lesen Sie unter Streudienst.

Vor der Saison und im Einsatz

Schneeräumung in Geesthacht – Fachbetrieb

Vor dem ersten Schnee vereinbaren wir die Reihenfolge: Eingänge, Notausgänge und Anlieferung zuerst, Nebenflächen danach. Wir legen fest, bis wann wichtige Flächen frei sein müssen, etwa zur Öffnung einer Filiale, und wie wir auf das Gelände kommen. Die Fristen der Satzung gehören in den Vertrag.

Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar.

Verantwortung, Nachweis und Abrechnung

Wer die Pflicht nicht selbst erfüllen kann, muss nach § 2 Abs. 5 der Satzung eine geeignete Person beauftragen. An seine Stelle tritt ein Dritter nur auf Antrag, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt und mit deren Zustimmung; sie ist jederzeit widerruflich und gilt nur, solange für den Dritten eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht (§ 2 Abs. 6). Ohne eine solche Übernahme bleibt der Eigentümer nach Auskunft der Stadt auch bei einer Beauftragung ihr gegenüber verantwortlich. Die Kontrolle, ob der Dienst seine Arbeit macht, bleibt also bei Ihnen.

Unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage: Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes Winterdienst-Fahrzeug ist mit GPS ausgestattet. Abgerechnet wird als Saisonpauschale für November bis März oder pro Einsatz. Haben Sie weitere Standorte, bleibt es bei einem Ansprechpartner, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben. Die Rechtslage im Land finden Sie unter Winterdienst in Schleswig-Holstein, das Gesamtangebot unter Winterdienst.

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