Winterdienst in Ahrensburg
Unser Winterdienst in Ahrensburg umfasst Schneeräumung und Streudienst auf Parkplätzen, Zufahrten, Gehwegen und an Eingängen für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen. Als Winterdienst-Unternehmen führt die Stemweder Service GmbH & Co. KG die Arbeit per Vertrag aus, für ein einzelnes Objekt ebenso wie für ein ganzes Standortnetz. Was die Ahrensburger Straßenreinigungssatzung zu Pflichtigen, Räumzeiten und Streusalz regelt, steht in den ersten beiden Abschnitten.
Die Stemweder Service GmbH & Co. KG ist seit 2013 Ihr verlässlicher Partner für professionelle Winterdienst in Ahrensburg. Mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben sind wir deutschlandweit im Einsatz, mit einem Ansprechpartner für alle Standorte.
Unsere Teams sind im Sommer und im Winter dieselben.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Winterdienst in Ahrensburg.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Ahrensburg?
Professionelle Winterdienst in Ahrensburg umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Ahrensburg: Häufige Fragen
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und für Schulbusse sind die Gehwege nach § 3 Abs. 6 so von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Was zwischen 7.30 und 20.00 Uhr fällt oder entsteht, ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Was nach 20.00 Uhr fällt oder entsteht, muss am Folgetag werktags bis 7.30 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr (§ 3 Abs. 5).
Nach § 2 Abs. 1 die Eigentümer der anliegenden Grundstücke; die Stadt hat die Gehwegreinigung samt Winterdienst durch Satzung übertragen. Eine Befreiung gibt es nach § 7 nur auf besonderen Antrag, wenn die Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann.
Das hängt von Wetter, Lage und den vereinbarten Prioritäten ab. Eine feste Zeit sagen wir nicht zu.
Ja, deutschlandweit. Sie haben einen Ansprechpartner für alle Objekte.
Was in Ahrensburg gilt

Räumen und Streuen regelt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Ahrensburg, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 14.10.2024 (in Kraft seit 01.01.2025). Grundlage im Landesrecht ist § 45 StrWG: Die Gemeinden sind reinigungspflichtig und können die Pflicht per Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegen. Ahrensburg hat das getan. Nach § 1 Abs. 3 umfasst der Winterdienst das Schneeräumen und bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege, der Fußgängerüberwege und besonders gefährlicher Stellen auf den Fahrbahnen. Die Pflichten der Anlieger im Überblick:
- Wer (§ 2 Abs. 1 und 2): die Eigentümer der anliegenden Grundstücke; an ihrer Stelle Erbbauberechtigte, Nießbraucher, die das gesamte Grundstück selbst nutzen, und dinglich Wohnberechtigte, denen das ganze Wohngebäude überlassen ist.
- Was (§ 2 Abs. 1): Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege, Fußgängerstraßen und die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Rinnstein, bei Pflichtigen auf beiden Straßenseiten bis zur Straßenmitte. Ausgenommen sind die als Kfz-Parkplatz gekennzeichneten Gehwegteile und die Fahrbahnen der Straßen, die die Stadt nach dem Straßenverzeichnis selbst reinigt.
- Wann (§ 3 Abs. 5): Zwischen 7.30 und 20.00 Uhr entstandene Glätte und gefallener Schnee sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Was nach 20.00 Uhr entsteht, ist werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des Folgetags zu beseitigen.
- Wie breit (§ 3 Abs. 3): 1,50 m auf Gehwegen, 1,00 m auf Radwegen, 2,50 m auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. In Fußgängerzonen ist ein Streifen von 1,00 m zu räumen und zu streuen.
- Wohin mit dem Schnee (§ 3 Abs. 7): auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radwegs, sonst auf den Fahrbahnrand. Einläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.
Streusalz in Ahrensburg: was die Satzung erlaubt

Auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen ist nach § 3 Abs. 4 die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen untersagt. Eine Ausnahme nennt die Satzung an dieser Stelle nicht. Auf den Fahrbahnstellen, die Anlieger bestreuen müssen, also Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Stellen, sollen abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden eingesetzt werden, wenn nötig wiederholt (§ 3 Abs. 3).
Auf den öffentlichen Gehwegen streuen wir deshalb abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Im Frühjahr muss er wieder runter, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt; das übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen der Graupflege. Mehr zum Vorgehen steht auf der Seite zum Streudienst.
Räumen und Streuen auf Ihren Flächen

Die Satzung betrifft die öffentlichen Straßenteile vor dem Grundstück. Parkplätze, Zufahrten und Anlieferzonen auf dem eigenen Gelände sind Sache des Betreibers, und auch sie bleiben im Winter nur nutzbar, wenn jemand räumt. Vor der Saison legen wir mit Ihnen fest, welche Flächen zum Auftrag gehören, am besten im Lageplan eingezeichnet, in welcher Reihenfolge geräumt wird und bis wann wichtige Flächen frei sein müssen, etwa zur Öffnung einer Filiale. Dazu kommt der Zugang: Schranke, Tor, Schlüssel oder Ansprechpartner vor Ort.
Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus, damit gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar; siehe Notfallservice. Zu unseren eigenen Maschinen gehören Streufahrzeuge, Schneepflüge und Radlader. Lässt sich der Schnee auf dem Gelände nicht mehr sinnvoll lagern, transportieren wir ihn ab: Schneeabtransport.
Pflicht beauftragen und Nachweis führen

Auch wenn ein Dienstleister die Arbeit macht, bleibt die Pflicht gegenüber der Stadt beim Eigentümer, ebenso die Auswahl und die Kontrolle des Dienstes. Übernimmt ein Dritter die Reinigungspflicht förmlich, geht das nach § 2 Abs. 3 nur auf Antrag des Pflichtigen, mit schriftlicher Erklärung gegenüber der Stadt, mit deren Zustimmung und gegen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Versicherung besteht. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die §§ 2 und 3 können nach § 6 mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Im Streitfall zählt der Beleg. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. So lässt sich auch Monate später zeigen, wann welche Fläche bearbeitet wurde.
Mehrere Standorte, Vertrag und Angebot
Wir bieten die Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Haben Sie weitere Standorte, betreuen wir sie nach einem gemeinsamen Standard, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und einem Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Ahrensburg erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Den Überblick über die Region gibt die Seite Winterdienst in Schleswig-Holstein, das Gesamtangebot finden Sie unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.
Leistungsübersicht in Ahrensburg
Städte im Umkreis von 50 km
- Winterdienst in Bad Bramstedt (35 km)
- Winterdienst in Bad Oldesloe (18 km)
- Winterdienst in Bad Schwartau (41 km)
- Winterdienst in Bad Segeberg (30 km)
- Winterdienst in Bargteheide (7 km)
- Winterdienst in Elmshorn (39 km)
- Winterdienst in Geesthacht (28 km)
- Winterdienst in Glinde (15 km)
- Winterdienst in Kaltenkirchen (25 km)
- Winterdienst in Lübeck (37 km)
- Winterdienst in Mölln (31 km)
- Winterdienst in Neumünster (47 km)
- Winterdienst in Norderstedt (16 km)
- Winterdienst in Pinneberg (29 km)
- Winterdienst in Quickborn (22 km)
- Winterdienst in Ratzeburg (36 km)
- Winterdienst in Reinbek (18 km)
- Winterdienst in Schwarzenbek (25 km)
- Winterdienst in Tornesch (34 km)
- Winterdienst in Uetersen (37 km)
- Winterdienst in Wedel (36 km)