Schneeräumung in Ahrensburg
Unsere Schneeräumung in Ahrensburg umfasst Parkplätze, Zufahrten, Gehwege und Eingänge für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG führt die Arbeit per Vertrag aus, für ein einzelnes Objekt ebenso wie für ein ganzes Standortnetz. Welche Fristen, Breiten und Streumittel die Ahrensburger Straßenreinigungssatzung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück vorgibt, lesen Sie im ersten Abschnitt; danach folgen Einsatz, Nachweis und Angebot.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Ahrensburg?
Professioneller Winterdienst in Ahrensburg umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Ahrensburg: Häufige Fragen
Fällt der Schnee zwischen 7.30 und 20.00 Uhr, ist er unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen; dasselbe gilt für Glätte nach ihrem Entstehen. Was nach 20.00 Uhr fällt oder entsteht, muss nach § 3 Abs. 5 der Satzung am Folgetag werktags bis 7.30 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr.
Auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen nicht: § 3 Abs. 4 untersagt dort Salz und sonstige auftauende Stoffe. Nur für Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen auf den Fahrbahnen, die Anlieger bestreuen müssen, sieht § 3 Abs. 3 vor, dass abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden eingesetzt werden sollen.
Nein. Nach § 2 Abs. 1 ist die Reinigung der Gehwege samt Winterdienst den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt. Eine Befreiung ist nach § 7 nur auf besonderen Antrag möglich, wenn die Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. Selbst reinigt die Stadt die Fahrbahnen der Straßen im Straßenverzeichnis.
Auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radwegs, ersatzweise auf den Fahrbahnrand, ohne Fußgänger- und Fahrverkehr mehr als unvermeidbar zu gefährden oder zu behindern. Einläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten, und Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg, Radweg oder Fahrbahn geschafft werden (§ 3 Abs. 7).
Das hängt von Wetter, Lage und den vereinbarten Prioritäten ab. Eine feste Zeit sagen wir nicht zu. Verbindlich legen wir vor der Saison fest, in welcher Reihenfolge geräumt wird und bis wann wichtige Flächen frei sein sollen.
Was in Ahrensburg gilt

Die Räumpflicht regelt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Ahrensburg in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 14.10.2024 (in Kraft seit 01.01.2025). Landesrechtlich beruht sie auf § 45 StrWG Schleswig-Holstein, nach dem die Gemeinden die Reinigung per Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegen können. Ahrensburg hat das in § 2 Abs. 1 getan; zur Reinigung gehört nach § 1 Abs. 3 auch der Winterdienst. Die wichtigsten Punkte für das Räumen:
- Pflichtige (§ 2 Abs. 1 und 2): die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. An ihre Stelle treten Erbbauberechtigte, Nießbraucher, die das gesamte Grundstück selbst nutzen, und dinglich Wohnberechtigte, denen das ganze Wohngebäude überlassen ist.
- Flächen (§ 2 Abs. 1): Gehwege, außer den als Kfz-Parkplatz gekennzeichneten Teilen, begehbare Seitenstreifen, Radwege, Fußgängerstraßen und die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Rinnstein, bei Pflichtigen auf beiden Straßenseiten bis zur Straßenmitte. Ausgenommen sind die Fahrbahnen samt Rinnsteinen der Straßen, die im Straßenverzeichnis der Satzung stehen; sie reinigt die Stadt selbst.
- Zeiten (§ 3 Abs. 5): Zwischen 7.30 und 20.00 Uhr gefallener Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages weg sein.
- Breite (§ 3 Abs. 3): Gehwege 1,50 m, Radwege 1,00 m, gemeinsame Geh- und Radwege 2,50 m. In Fußgängerzonen räumen und streuen die Anlieger einen Streifen von 1,00 m.
- Haltestellen (§ 3 Abs. 6): An Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und für Schulbusse sind die Gehwege so von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
- Streumittel (§ 3 Abs. 4): Auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen untersagt.
Schneeräumung auf Ihren Flächen

Die Satzung betrifft die öffentlichen Straßenteile vor dem Grundstück. Parkplätze, Zufahrten und Anlieferzonen auf dem eigenen Gelände sind Sache des Betreibers. Wir räumen beides. Vor der Saison legen wir mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen zum Auftrag gehören, in welcher Reihenfolge geräumt wird und bis wann Eingänge, Notausgänge und Anlieferung frei sein müssen. Auch der Zugang gehört in den Vertrag, ob Schranke, Tor oder Schlüssel.
Ob von Hand oder maschinell geräumt wird, hängt von Größe und Belag der Fläche ab; zu unseren eigenen Maschinen gehören Schneepflüge und Radlader.
Im Einsatz und beim Schnee

Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus, damit geräumt und gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar, auch wenn Sie eine Stelle melden, die nachgearbeitet werden muss; siehe Notfallservice.
Auf den öffentlichen Gehwegen streuen wir abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt, wie es § 3 Abs. 4 vorgibt; mehr dazu beim Streudienst. Im Frühjahr nehmen wir den Splitt auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt. Wo der Schnee auf dem Gelände liegen darf, klären wir vorab, ohne Stellplätze, Feuerwehrzufahrten oder Einläufe zu blockieren. Reicht die Lagerfläche nicht mehr aus, transportieren wir ihn ab und rechnen nach Volumen ab: Schneeabtransport.
Pflicht beauftragen und Nachweis führen

Die Pflicht gegenüber der Stadt bleibt beim Eigentümer, ebenso die Auswahl und die Kontrolle des Dienstleisters; mit dem Auftrag geht nur die Arbeit auf uns über. Eine förmliche Übernahme der Reinigungspflicht sieht § 2 Abs. 3 der Satzung nur auf Antrag des Pflichtigen vor: schriftlich gegenüber der Stadt, mit deren Zustimmung und gegen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Pflichten aus den §§ 2 und 3 verstößt, handelt nach § 6 ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.
Kommt es zu einem Sturz, zählt, ob nachweisbar geräumt wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Unsere Einsatzberichte sind die Grundlage für Ihre Kontrolle.
Mehrere Standorte, Vertrag und Angebot
Für die Schneeräumung bieten wir eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Haben Sie weitere Standorte, räumen wir sie nach einem gemeinsamen Standard, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und einem Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Ahrensburg erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Als Räumdienst in Schleswig-Holstein finden Sie uns auf der Seite Winterdienst in Schleswig-Holstein, das Gesamtangebot unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.