Streudienst in Kronberg
Unser Streudienst in Kronberg arbeitet mit den Mitteln, die die Straßenreinigungssatzung der Stadt erlaubt: auf Gehwegen grundsätzlich abstumpfend, Salz nur in den Ausnahmefällen der Satzung. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG streut Parkplätze, Zufahrten, Eingänge und Gehwege für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen in Kronberg, Oberhöchstadt und Schönberg. Was die Satzung zu Streustoffen, Zeiten und Streugut vorgibt, steht im ersten Abschnitt.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Kronberg?
Professioneller Winterdienst in Kronberg umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
Kostenfreies Angebot anfordern: Individuelle Beratung für Ihr Objekt – jetzt Kontakt aufnehmen.
Formular wird geladen...
Winterdienst Kronberg: Häufige Fragen
Auf Gehwegen nur ausnahmsweise. Nach § 8 Abs. 5 der Straßenreinigungssatzung sind abstumpfende Streustoffe der Regelfall; Salz ist zulässig, wenn sie die Glätte nicht ausreichend beseitigen, etwa bei Eisregen, überfrierender Nässe oder an Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz verboten.
Schlacke und Asche zählen nach § 8 Abs. 5 nicht zu den zulässigen abstumpfenden Stoffen. Zulässig sind Splitt, Granulat und Sand.
In der dem Einsatz folgenden nächsten längeren Tauperiode (§ 8 Abs. 6). Wir nehmen es auf Wunsch im Rahmen der Graupflege auf.
Die Pflicht liegt beim Eigentümer. Wer sie nicht persönlich erfüllen kann, beauftragt eine geeignete Person (§ 4 Abs. 8), bleibt aber gegenüber der Stadt verantwortlich und sollte kontrollieren, ob der Dienst seine Arbeit macht.
Ja. Wir streuen Objekte in allen drei Stadtteilen nach derselben Satzung der Stadt, mit einem gemeinsamen Ansprechpartner.
Was in Kronberg gilt

Die Stadt Kronberg im Taunus hat den Winterdienst auf den Gehwegen in allen Straßen auf die Anlieger übertragen (§ 7 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, in der Fassung der 3. Änderung vom 17.07.2014, in Kraft seit 15.09.2014). Rechtsgrundlage im Landesrecht ist § 10 Abs. 5 HStrG: Die Gemeinde darf Eigentümer oder Besitzer der erschlossenen Grundstücke per Satzung zum Räumen und Streuen verpflichten. Für das Streuen auf Gehwegen sagt § 8 der Satzung:
- Streustoffe (§ 8 Abs. 5): Grundsätzlich sind abstumpfende Streustoffe zu verwenden, also Splitt, Granulat oder Sand, keine Schlacke und keine Asche.
- Salz (§ 8 Abs. 5): Auftauende Streustoffe sind nur zulässig, wenn abstumpfende Stoffe die Glätte nicht oder nicht ausreichend wirksam beseitigen. Die Satzung nennt als Beispiele besondere klimatische Ausnahmefälle wie Reifglätte, überfrierende Nässe und Eisregen sowie besonders gefährliche Stellen wie Fußgängerüberwege, Radwege, Treppen, Rampen, Brückenaufgänge und -abgänge oder Abschnitte mit starkem Gefälle oder starker Steigung.
- Grünflächen (§ 8 Abs. 7): Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden. Mit Auftaumitteln durchsetzter Schnee darf dort auch nicht abgelagert werden.
- Streugut (§ 8 Abs. 6): Ausgebrachtes Streugut ist in der dem Einsatz folgenden nächsten längeren Tauperiode zu entfernen und zu entsorgen.
- Zeit und Breite (§ 8 Abs. 1 und 4): Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Streupflicht von 7 bis 20 Uhr; aufgetretene Glätte ist unverzüglich zu bestreuen, Gehwege bei Glätte auf voller Breite.
Pflicht und Bußgeld in Kronberg

Pflichtig sind die Anlieger, also die Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke (§ 4 Abs. 2); gleichgestellt sind bestimmte dinglich Berechtigte (§ 4 Abs. 5). Wer die Pflicht nicht persönlich erfüllen kann, hat nach § 4 Abs. 8 eine geeignete Person zu beauftragen. Eine förmliche Übernahme der Pflicht durch einen Dritten sieht die Satzung nicht vor; die Verantwortung gegenüber der Stadt bleibt beim Eigentümer. Nicht oder nicht mit geeigneten Mitteln zu streuen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 10 Abs. 1 und 3).
Die Satzung betrifft den öffentlichen Gehweg. Für eigene Parkplätze, Zufahrten und Betriebsflächen gilt sie nicht; welche Streumittel wir dort einsetzen, legen wir vor der Saison mit Ihnen fest.
So streuen wir in Kronberg

Auf Gehwegen streuen wir abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Die Wirkung hält an, solange er liegen bleibt; an stark begangenen Stellen wie Eingängen kann nachgestreut werden müssen. Salz setzen wir nur ein, wo es erlaubt ist.
Eingänge, Notausgänge und Anlieferung streuen wir zuerst, Nebenflächen danach. Treppen, Rampen und Gefälle verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil ein Ausrutscher dort schwerer ausgeht als auf ebener Fläche. Ob von Hand oder maschinell gestreut wird, hängt von Größe und Belag der Fläche ab; zu unseren eigenen Maschinen gehören Streufahrzeuge.
Streugut wieder aufnehmen
Liegt Splitt nach dem Winter weiter auf Gehwegen und Parkplätzen, wandert er in Rinnen und Einläufe und setzt sie zu. Wo Sie die Aufnahme von uns wünschen, übernehmen wir sie im Rahmen der Graupflege, etwa bei der Frühjahrsreinigung von Streugut und Splitt. Den Räumeinsatz davor beschreibt die Seite Schneeräumung.
Einsatz, Nachweis und Abrechnung
Ziel ist, dass gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Wir rücken deshalb nach Glätte- und Schneewarnungen aus, auch wenn noch kein Schnee liegt. Die Saison läuft von November bis März; in dieser Zeit ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Streueinsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht, bleibt bei Ihnen; die Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.
Abgerechnet wird als Saisonpauschale für November bis März oder pro Einsatz. Den Preis bestimmen Größe und Belag der Flächen, die vereinbarten Zeiten und der Anteil an Handarbeit. Haben Sie Standorte in mehreren Gemeinden, gilt an jedem Standort das dortige Ortsrecht, und Sie haben einen Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Kronberg erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Das Landesrecht steht unter Winterdienst in Hessen, alle Leistungen unter Winterdienst.