Streudienst in Velbert
Unser Streudienst in Velbert arbeitet mit den Mitteln, die das Ortsrecht erlaubt: auf Gehwegen meist abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt, Salz nur in den Ausnahmefällen der Satzung. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG streut Parkplätze, Zufahrten, Eingänge und Gehwege für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen in Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg. Was die Velberter Satzung zu Salz, Breite und Zeiten vorgibt, steht im ersten Abschnitt.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Velbert?
Professioneller Winterdienst in Velbert umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Velbert: Häufige Fragen
Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Nach § 3 Abs. 2 der Satzung ist Salz nur in besonderen Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle erlaubt. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz verboten.
Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) entstandene Glätte ist unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr entstandene Glätte muss am Folgetag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein.
Auf Wunsch wir, im Rahmen der Graupflege. So gelangt der Splitt nicht in Rinnen und Einläufe.
Ja. Gestreut wird an jedem Standort mit dem, was die dortigen Vorschriften erlauben, und Sie haben einen Ansprechpartner für alle Standorte.
Was in Velbert gilt

Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt den Gemeinden, die Reinigung der Gehwege per Satzung den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen; für die Winterwartung können gesonderte Regelungen getroffen werden (§ 4 StrReinG NRW). Velbert hat die Winterwartung der Gehwege mit der Satzung über die Übertragung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht vom 15.12.2011 (§ 1) auf die Eigentümer übertragen. Art und Umfang regelt die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung vom 18.12.2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Für das Stadtgebiet gelten dort in § 3 Abs. 2 diese Vorgaben:
- Salz: Auf Gehwegen sind Salz und sonstige auftauende Stoffe grundsätzlich verboten. Erlaubt sind sie nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen, in denen abstumpfende Mittel keine hinreichende Streuwirkung haben, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.
- Fahrbahnen: Auf den von Eigentümern zu reinigenden Fahrbahnen sind Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen zu bestreuen; nach der Satzung haben abstumpfende Mittel Vorrang vor auftauenden.
- Grünflächen: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, und salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden.
- Breite: Gehwege sind in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens 1,00 m, freizuhalten. In Fußgängerzonen gilt ein Streifen von 1,50 m.
- Zeiten: Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes muss am Folgetag bis 7 Uhr (sonn- und feiertags bis 9 Uhr) beseitigt sein.
Zuständigkeit, Kontrolle und Bußgeld in Velbert

Wer sich zur Erfüllung der Pflicht eines Dritten bedient, behält nach § 2 Abs. 3 der Satzung die Kontrollpflicht. Welche Straßen im Einzelnen gemeint sind, zeigt das Straßenverzeichnis, das Teil der Satzung ist. Verstöße können nach § 9 mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro, bei Fahrlässigkeit bis 500 Euro, geahndet werden.
Die Satzung betrifft die öffentlichen Gehwege und Straßen. Eigene Parkplätze, Zufahrten und Einfahrten auf dem Firmen- oder Wohnanlagengelände sind ohnehin Sache des Betreibers. Dafür gilt, was wir vertraglich vereinbaren; vorab legen wir mit Ihnen fest, welche Flächen gestreut werden und in welcher Reihenfolge.
So streuen wir in Velbert

Auf Gehwegen streuen wir abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Die Wirkung hält an, solange er liegen bleibt; an stark begangenen Stellen wie Eingängen kann nachgestreut werden müssen. Streusalz und andere auftauende Mittel setzen wir nur in den Ausnahmefällen ein, die die Satzung zulässt.
Eingänge, Notausgänge und Anlieferung streuen wir zuerst, Nebenflächen danach. Treppen, Rampen und Gefälle verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil ein Ausrutscher dort schwerer ausgeht als auf ebener Fläche. Im Frühjahr muss der Splitt wieder von der Fläche, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt. Das übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen der Graupflege.
Ausrücken nach Warnungen und Nachweis

Ziel ist, dass gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Wir rücken deshalb nach Glätte- und Schneewarnungen aus, auch wenn noch kein Schnee liegt. Die Saison läuft von November bis März; in dieser Zeit ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. Mehr zur vorbeugenden Behandlung steht unter Eisglättebekämpfung.
Kommt es zu einem Unfall, zählt, ob nachweislich gestreut wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Streueinsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Mit den Einsatzberichten können Sie den Nachweis führen. Die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht, bleibt wie in der Satzung bei Ihnen.
Abrechnung und mehrere Standorte
Für den Streudienst gelten die Abrechnungsmodelle des Winterdienstes: eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz. Den Preis bestimmen Größe und Belag der Flächen, die vereinbarten Zeiten und der Anteil an Handarbeit. Das Räumen vor dem Streuen beschreibt die Seite Schneeräumung.
Haben Sie Standorte in mehreren Gemeinden, gelten an jedem Standort die dortigen Vorschriften, und Sie haben einen Ansprechpartner für alle. Wir arbeiten mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Velbert erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Alle Leistungen finden Sie unter Winterdienst, die Region unter Winterdienst in Nordrhein-Westfalen.