Notfallservice in Bielefeld
Unser Notfallservice im Winterdienst in Bielefeld ist die Nacharbeit für Stellen, die nach dem Räumen wieder vereist oder zugeschoben sind. Sie melden uns eine Stelle auf Ihren vereinbarten Flächen, und die Stemweder Service GmbH & Co. KG arbeitet sie nach, für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen. Welche Fristen und Streumittel die Bielefelder Satzung für Gehwege vorgibt und wie eine Meldung abläuft, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Bielefeld?
Professioneller Winterdienst in Bielefeld umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Bielefeld: Häufige Fragen
Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen, werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr (§ 4 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung). Nach 20 Uhr besteht laut Stadt grundsätzlich keine Räumpflicht.
Grundsätzlich nicht. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung sind auftauende Stoffe verboten und nur erlaubt, wenn abstumpfende Mittel keine hinreichende Wirkung haben, zum Beispiel bei Glatteis oder starkem Gefälle. Dann ist größtmöglicher Abstand zur Vegetation zu halten.
Jede Stelle auf den vereinbarten Flächen, die vereist, zugeschoben oder nicht bearbeitet ist und nachgearbeitet werden muss.
Das hängt von Wetter, Lage und Prioritäten ab. Eine Zeitzusage geben wir nicht. Melden können Sie sich von November bis März rund um die Uhr.
Ja. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, auch die Nacharbeit.
Was in Bielefeld gilt

Die Winterwartung ist in Bielefeld Teil der Straßenreinigung. Sie regelt die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 23. November 1978 (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung), gültig in der Fassung der 45. Änderungssatzung seit dem 1. Januar 2026 (§ 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 4). Welche Pflichten auf die Eigentümer übergehen, hängt von der Reinigungsklasse der Straße ab: In Klasse 07 gehört auch die Fahrbahn dazu, in den übrigen Klassen mit Anliegerpflicht sind es die Gehwege. Die Klasse Ihrer Straße steht im Straßenreinigungsverzeichnis, das Teil der Satzung ist.
Wer einen Dienstleister beauftragt, bleibt gegenüber der Stadt pflichtig. An seiner Stelle übernehmen kann ein Dritter die Pflicht nach § 2 Abs. 2 nur auf Antrag, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt, mit deren jederzeit widerruflicher Zustimmung und mit Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Satzung betrifft die öffentlichen Straßen. Eigene Parkplätze und Wege auf dem Betriebsgelände sind ohnehin Sache des Betreibers.
Die Vorgaben für gefallenen Schnee und Glätte im Überblick:
- Zeiten (§ 4 Abs. 4): Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen, werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr besteht laut Stadt grundsätzlich keine Räumpflicht.
- Breite (§ 4 Abs. 1): Gehwege sind in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite freizuhalten. Sind Gehwege breiter als 1,50 m oder nicht von der Fahrbahn abgesetzt (Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche), beschränkt sich die Pflicht auf eine Breite von 1,50 m.
- Streumittel (§ 4 Abs. 1): Gestreut wird abstumpfend. Auftauende Stoffe wie Salz sind grundsätzlich verboten und nur erlaubt, wenn abstumpfende Mittel keine hinreichende Wirkung haben, zum Beispiel bei Glatteis oder an Strecken mit starkem Gefälle. Dann ist größtmöglicher Abstand zur Vegetation zu halten, und salzhaltiger Schnee darf nicht auf Grünflächen und an Bäumen abgelagert werden.
- Schneeablage (§ 4 Abs. 3): Der Schnee gehört auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs, nur wo das nicht möglich ist, auf den Fahrbahnrand. Einläufe und Hydranten bleiben frei, und Schnee von Grundstücken darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden.
Wann der Notfallservice in Bielefeld gebraucht wird

Auch ein gut geplanter Winterdienst hat Lücken, die erst auffallen, wenn jemand hinsieht. Für den Gehweg verlangt die Bielefelder Satzung, Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Wer eine solche Stelle bemerkt, sollte deshalb nicht bis zum nächsten planmäßigen Einsatz warten, und auf dem eigenen Parkplatz haftet ohnehin, wer die Fläche betreibt. Typische Fälle:
- eine Ecke des Parkplatzes, die nach dem Räumen überfroren ist,
- eine Zufahrt, die nach erneutem Schneefall wieder zugeschoben wurde,
- eine Treppe oder Rampe mit glatter Stelle trotz Streuung,
- eine Fläche, die im Auftrag steht, aber nicht bearbeitet aussieht.
So melden Sie eine Stelle

Meldungen nimmt unsere Rufbereitschaft entgegen, die von November bis März rund um die Uhr erreichbar ist. Sie haben einen Ansprechpartner für alle Standorte, auch wenn Ihre Flächen über viele Orte verteilt liegen. Wie schnell wir vor Ort sind, hängt von Wetter, Lage und Prioritäten ab; eine feste Zeitzusage geben wir nicht. Nach starkem Schneefall oder Eisregen sind viele Flächen zugleich betroffen, dann zählt die vereinbarte Reihenfolge.
Bei einem Filialnetz lohnt es sich, vorab festzulegen, ob die Filialen selbst melden oder ob Meldungen gesammelt über Ihr Facility Management laufen. Halten Sie auf Ihrer Seite fest, wann Sie welche Stelle gemeldet haben.
Hilfreich in der Meldung sind:
- Standort und Fläche, am besten mit Bezug zum Lageplan,
- die Art des Problems: vereiste Stelle, zugeschobene Zufahrt, nicht bearbeitete Fläche,
- ein Foto, falls möglich,
- ein Ansprechpartner vor Ort, falls der Zugang geklärt werden muss.
Nacharbeit, Streumittel und Dokumentation

Bei der Nacharbeit gelten dieselben Regeln wie im normalen Einsatz: Eingänge, Notausgänge und Anlieferung vor Nebenflächen. Gestreut wird mit den Mitteln, die die Satzung erlaubt. Auf Bielefelder Gehwegen ist das abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt; Salz kommt nur in den Ausnahmefällen der Satzung infrage. Den Splitt nehmen wir auf Wunsch im Frühjahr im Rahmen der Graupflege wieder auf, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt.
Eine Nacharbeit ist ein Einsatz wie jeder andere. Unsere eigenen Teams dokumentieren ihn per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. So lässt sich später belegen, wann die Stelle bearbeitet wurde, wenn nach einem Unfall gefragt wird, ob nachweislich geräumt und gestreut wurde. Die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht, bleibt bei Ihnen; unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.
Vor der Saison festlegen und abrechnen
Damit die Nacharbeit nachts und am Wochenende nicht am Zugang scheitert, legen wir vor der Saison gemeinsam fest, welche Flächen betreut werden, wie wir auf das Gelände kommen und wer vor Ort Ansprechpartner ist. Der Notfallservice ergänzt die planmäßigen Leistungen Schneeräumung und Streudienst sowie die Rufbereitschaft, die die Seite Bereitschaftsdienst beschreibt. Er ist Teil des Winterdienstes, der als Saisonpauschale oder pro Einsatz abgerechnet wird. Die Leistungen in Ihrem Bundesland finden Sie unter Winterdienst in Nordrhein-Westfalen.
Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Bielefeld erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an.