Schneeräumung in Buchholz in der Nordheide

Schneeräumung in Buchholz in der Nordheide: Wer ein Grundstück an einer öffentlichen Straße hat, muss nach der Winterdienstsatzung der Stadt in der Regel die Geh- und Radwege räumen und bei Glätte streuen. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt diesen Winterdienst für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, auf Wunsch samt vertraglicher Übernahme der Räum- und Streupflicht, für ein einzelnes Objekt oder ein ganzes Standortnetz.

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Winterdienst Buchholz In Der Nordheide: Häufige Fragen

Was in Buchholz in der Nordheide gilt

Schneeräumung in Buchholz in der Nordheide – Effektive Schneeräumung in Buchholz in d

Zwei städtische Regelwerke greifen ineinander. Die Satzung über die Winterwartung (Winterdienstsatzung) vom 28.07.2004 in der Fassung vom 29.11.2024 überträgt die Winterwartung der Geh- und Radwege auf die Grundstückseigentümer (§§ 2 und 3). Art, Maß und räumliche Ausdehnung regelt nach § 4 die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) vom 02.12.2019, die seit dem 01.01.2020 gilt und bis längstens 31.12.2029 befristet ist. Landesrechtlicher Rahmen ist § 52 NStrG. Im Einzelnen:

  • Pflichtige (§ 2 Winterdienstsatzung): die Eigentümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke, auch wenn ein Graben, Grünstreifen, eine Stützmauer oder Böschung das Grundstück von der Straße trennt. Nießbraucher, Erbbauberechtigte und Wohnungsberechtigte sind anstelle der Eigentümer verpflichtet, mehrere Pflichtige haften als Gesamtschuldner. In Fußgängerzonen ist die Stadt zuständig (§ 3).
  • Zeiten (§ 3 Abs. 4 Straßenreinigungsverordnung): Ist über Nacht Schnee gefallen oder Glätte eingetreten, muss werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt sein. Bis 20:00 Uhr ist der Winterdienst bei Bedarf zu wiederholen.
  • Breite (§ 3 Abs. 1): Rad- und Gehwege mit weniger als 1,20 m Breite ganz, übrige mindestens 1,20 m. Fehlt ein Gehweg, ist ein Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn zu räumen. An Haltestellen muss ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich sein.
  • Ablage (§ 3 Abs. 3): Straßenabläufe, Schächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten, und der Schnee darf den Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindern.
  • Tauwetter (§ 3 Abs. 6): Bei Tauwetter ist das Eis zu entfernen. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, sobald keine Glättegefahr mehr besteht.

Streusalz in Buchholz: was die Verordnung erlaubt

Schneeräumung in Buchholz in der Nordheide – Professionell

Bei Schnee- oder Eisglätte ist nach § 3 Abs. 1 mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden. Streusalz ist nach § 3 Abs. 5 nur erlaubt, wenn beides zutrifft: Die Glätte lässt sich mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigen, und es handelt sich um eine gefährliche Stelle an einem Rad- oder Gehweg. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz verboten, salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden. Verstöße können nach § 4 der Verordnung mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wir streuen deshalb abstumpfend und setzen Salz nur ein, wo es die Verordnung erlaubt. Den Splitt nehmen wir im Frühjahr auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf. Mehr dazu beim Streudienst.

Schneeräumung auf Ihren Flächen und in den Ortschaften

Schneeräumung in Buchholz in der Nordheide – Bild 3

Die Satzung regelt den öffentlichen Geh- und Radweg. Parkplätze, Zufahrten und Betriebsflächen auf dem eigenen Gelände sind darüber hinaus Sache des Betreibers. Wir räumen beides: Parkplätze, Zufahrten, Gehwege und Eingänge. Vor der Saison legen wir mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen zum Auftrag gehören, in welcher Reihenfolge geräumt wird und bis wann Eingänge und Anlieferung frei sein müssen. Ob von Hand oder maschinell geräumt wird, hängt von Größe und Belag ab.

Das Straßenverzeichnis der Winterdienstsatzung ordnet die Straßen der Stadt Buchholz und den Ortschaften Dibbersen, Holm-Seppensen, Sprötze, Steinbeck und Trelde zu. Für Gewerbeflächen in diesen Ortschaften gilt dieselbe Satzung. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar, und wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus. Reicht der Platz für den geräumten Schnee nicht, transportieren wir ihn ab; siehe Schneeabtransport.

Pflicht übertragen und Nachweis führen

Nach § 2 Abs. 5 der Winterdienstsatzung entfällt die Pflicht, wenn sie den Eigentümern wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten ist. Im Regelfall bleibt sie bestehen. Wer sie nicht selbst erfüllen will, beauftragt einen Dienstleister mit dem Räumen und Streuen. Gegenüber der Stadt bleibt die Pflicht dann bei Ihnen, es sei denn, die Stadt stimmt einer Übernahme durch den Dritten zu (§ 52 Abs. 4 NStrG); die Auswahl und gelegentliche Kontrolle des Dienstleisters bleiben in jedem Fall Ihre Aufgabe.

Kommt es zu einem Sturz, zählt, ob nachweisbar geräumt und gestreut wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Unsere Einsatzberichte sind die Grundlage für Ihre Kontrolle.

Mehrere Standorte, Vertrag und Angebot

Für den Winterdienst bieten wir eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Mit Lageplan und Fotos erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Haben Sie weitere Standorte, bleibt es bei einem Ansprechpartner; wir arbeiten mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben. Das Landesrecht finden Sie unter Winterdienst in Niedersachsen, das Gesamtangebot unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.

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