Schneeräumung in Offenbach

Unsere Schneeräumung in Offenbach am Main hält Zufahrtswege, Parkplätze, Eingänge und Anlieferzonen von Gewerbeimmobilien frei, bevor Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten kommen. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG räumt für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, für ein einzelnes Objekt ebenso wie für ein ganzes Standortnetz. Was die Winterdienstsatzung der Stadt für den öffentlichen Gehweg vor Ihrem Grundstück verlangt, steht im ersten Abschnitt.

Formular wird geladen...

Winterdienst Offenbach: Häufige Fragen

Was in Offenbach gilt

Schneeräumung in Offenbach – Effektive Schneeräumung in Offenbach: Te

Maßgeblich ist die Satzung über den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Offenbach am Main (Winterdienstsatzung). Die Stadtverordnetenversammlung hat sie am 12.12.2022 als Neufassung beschlossen, ausgefertigt wurde sie am 16.05.2023, bekanntgemacht am 31.05.2023. Sie gilt seit dem Winter 2023/2024 und löst die Satzung vom 24.06.1999 ab. Rechtsgrundlage ist § 10 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG): Nach Absatz 5 dürfen die Gemeinden das Räumen und Streuen der Gehwege per Satzung den Eigentümern oder Besitzern der erschlossenen Grundstücke auferlegen. Offenbach hat davon Gebrauch gemacht.

Die Stadt selbst führt den Winterdienst auf den Fahrbahnen nach Priorität und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit aus; eine allgemeine Pflicht, alle Straßen überall und jederzeit zu räumen, besteht nicht (§ 2 Abs. 2 und 3). Für Räumen und Streuen am Gehweg sind diese Punkte wichtig:

  • Pflichtige (§ 4 Abs. 1, 7, 8): Die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und sonstige dinglich Berechtigte stehen ihnen gleich. Die Pflicht besteht auch, wenn zwischen Grundstück und Gehweg ein städtischer Geländestreifen liegt, und sie reicht über die Länge der Grundstücksfront. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen, gilt sie für jede davon.
  • Fläche und Breite (§ 7 Abs. 1): Die Gehwege sind bis auf die zur Lagerung des Schnees nötige Fläche zu räumen, in 1,50 m Breite, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen. Bei Gehwegen über 3 m Breite ist eine Bahn von mindestens 1,50 m zu schaffen. Für jedes Grundstück muss ein 1,50 m breiter Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall und erneuter Glätte ist so oft wie nötig zu wiederholen.
  • Zeiten (§ 9): Zwischen 7 und 22 Uhr werktags (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) gefallener Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Nach 22 Uhr Gefallenes muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages weg sein.
  • Schneeablage (§ 7 Abs. 3): Ist eine Ablage außerhalb des Verkehrsraums nicht möglich, darf der Schnee nur so liegen, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Kanaleinläufe, Schachtdeckel, Sperrschieber und Hydranten bleiben frei. In der Straßenrinne, auf der Fahrbahn, auf Radwegen und auf oder vor Standplätzen für Abfallbehälter darf nichts abgelagert werden.
  • Tauwetter (§ 7 Abs. 5): Gehwege und Überwege sind von Eis und Schnee zu befreien, Streurückstände sobald wie möglich zu beseitigen.
  • Streumittel (§ 8): Vorgesehen sind vor allem Sand, Splitt und Granulat. Auftauende Mittel wie Salz sind auf Gehwegen und Überwegen grundsätzlich untersagt, mit eng gefassten Ausnahmen (§ 8 Abs. 2).

Schneeräumung für Gewerbeimmobilien und Zufahrtswege

Schneeräumung in Offenbach – Professionell

Die Satzung betrifft den öffentlichen Gehweg. Parkplätze, Zufahrtswege, Betriebsgelände und Anlieferzonen auf dem eigenen Grundstück sind ohnehin Sache des Betreibers. Hier räumen wir nach den Vorgaben, die wir mit Ihnen vereinbaren: Wann Eingänge, Notausgänge und Anlieferung frei sein müssen, richtet sich nach Ihrem Betrieb, etwa nach Schichtbeginn oder Filialöffnung, und steht im Vertrag.

Ob von Hand oder maschinell geräumt wird, hängt von Größe und Belag der Fläche ab. Zu unseren eigenen Maschinen gehören Schneepflüge und Radlader. Schnee vom Gelände schieben wir nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn, sondern lagern ihn auf dem Gelände oder transportieren ihn ab, wenn der Platz nicht reicht; der Schneeabtransport wird nach Volumen abgerechnet. Alle Leistungen rund um das Räumen finden Sie unter Winterdienst.

Vor der Saison und im Einsatz

Schneeräumung in Offenbach – Bild 3

Wie gut geräumt wird, entscheidet sich vor dem ersten Schnee. Vor Saisonbeginn legen wir gemeinsam fest, welche Flächen zum Auftrag gehören, am besten im Lageplan eingezeichnet, in welcher Reihenfolge geräumt wird und wo Schnee liegen darf, ohne Stellplätze, Feuerwehrzufahrten oder Einläufe zu blockieren. Auch der Zugang gehört in den Vertrag: Schranke, Tor, Schlüssel, Ansprechpartner vor Ort. Ein verschlossenes Tor um fünf Uhr morgens kostet im Einsatz am meisten Zeit.

Im Einsatz rücken wir nach Glätte- und Schneewarnungen aus. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. Gestreut wird auf Gehwegen und Überwegen abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt; mehr dazu beim Streudienst. Die Streurückstände nehmen wir nach dem Tauwetter auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf, bevor sie Rinnen und Einläufe zusetzen.

Pflicht, Haftung und Nachweis

Schneeräumung in Offenbach – Fachbetrieb

Gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer verpflichtet. Die Winterdienstsatzung sieht keine förmliche Übernahme der Pflicht durch einen Dienstleister vor. Mit dem Auftrag an uns geht die Arbeit über: das Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen. Auswahl des Dienstleisters und Kontrolle bleiben bei Ihnen. Nach § 10 der Satzung haftet der Verpflichtete nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts für alle Schäden, die durch die Unterlassung der erforderlichen Maßnahmen entstehen.

Kommt es zu einem Sturz, zählt, ob nachweisbar geräumt wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Unsere Einsatzberichte sind die Grundlage für Ihre Kontrolle.

Mehrere Standorte, Abrechnung und Angebot

Für die Schneeräumung bieten wir eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Offenbach erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an.

Seit 2013 betreuen wir Gewerbeflächen, Filialnetze und kommunale Flächen, heute über 1.500 Objekte. Mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben räumen wir auch Standorte außerhalb von Offenbach, und Sie haben einen Ansprechpartner für alle. Welche Regeln in anderen Städten gelten, finden Sie unter Winterdienst in Hessen.

Weitere Leistungen in Offenbach

Jetzt Anfrage stellen

Zum Formular