Bereitschaftsdienst in Fürstenwalde
Unser Bereitschaftsdienst im Winterdienst in Fürstenwalde/Spree ist eine Rufbereitschaft, die von November bis März rund um die Uhr erreichbar ist. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG rückt für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen nach Glätte- und Schneewarnungen aus. Das passt zu den Fristen der Straßenreinigungssatzung der Stadt, nach der auch nach 20 Uhr gefallener Schnee am nächsten Morgen beseitigt sein muss. Hier steht, was gilt und wie Bereitschaft und Einsatz bei uns ablaufen.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Fürstenwalde?
Professioneller Winterdienst in Fürstenwalde umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
Kostenfreies Angebot anfordern: Individuelle Beratung für Ihr Objekt – jetzt Kontakt aufnehmen.
Formular wird geladen...
Winterdienst Fürstenwalde: Häufige Fragen
Während der Winterdienst-Saison von November bis März, und zwar rund um die Uhr, auch nachts und am Wochenende. Außerhalb des Winterdienstes besteht keine Rufbereitschaft.
Was nach 20 Uhr fällt, muss laut § 5 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung am Folgetag werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein. Tagsüber gelten 7 bis 20 Uhr bzw. 9 bis 20 Uhr.
Nein. Die Stadt räumt nach § 2 Abs. 7 nur die Fahrbahnen der Straßen aus Anlage III, in der Regel ab 4 Uhr. Für den Gehweg sind nach § 3 Abs. 1 die Anlieger zuständig, mit den Fristen aus § 5 Abs. 3.
Nein. Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen für die vereinbarten Flächen aus. Melden müssen Sie nur Stellen, die nachgearbeitet werden sollen.
Auf winterdienst-norddeutschland.de, unserer Website für den Winterdienst.
Was in Fürstenwalde gilt

Winterwetter richtet sich nicht nach Geschäftszeiten, die Satzung über die Reinigung von Straßen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Straßenreinigungssatzung, beschlossen am 26.02.2026, im Amtsblatt Nr. 27 vom 08.07.2026 bekannt gemacht) auch nicht. Nach § 3 Abs. 1 ist der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen den Anliegern auferlegt, ausgenommen die Fahrbahnen der Anlage III, Radwege mit Zeichen 237 und 241 und Haltestellen. Für die Bereitschaft sind diese Punkte entscheidend:
- Fristen (§ 5 Abs. 3): Schnee und Glätte sind werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr weg sein.
- Streumittel (§ 5 Abs. 1): abstumpfend, Streusalz ist auf Geh- und Radwegen, auf Treppen, auf Querungshilfen, in Fahrgastunterständen und auf Wegen in begrünten Flächen verboten.
- Stadt: Sie selbst räumt die Fahrbahnen der Anlage III, maschinell, in der Regel von 4 bis 20 Uhr (§ 2 Abs. 7). Der Gehweg vor dem Grundstück ist den Anliegern übertragen.
- Haftung (§ 3 Abs. 4, § 6): Anlieger haften für Schäden aus der Nichterfüllung der Pflichten, und Verstöße können mit einer Geldbuße bis 2.500 Euro geahndet werden.
Was Rufbereitschaft bedeutet

Glätte bildet sich nachts, Schnee fällt am Wochenende, und die erste Filiale öffnet früh am Morgen. Deshalb gehört zum Winterdienst eine Bereitschaft, die nicht auf den Werktag beschränkt ist. Unsere Rufbereitschaft ist deshalb Teil des Winterdienstes und auf dessen Saison ausgelegt; in der Grün- und Graupflege gibt es sie nicht.
Im Einsatz arbeiten unsere eigenen Teams, ergänzt durch über 300 Partnerbetriebe, und für Sie bleibt es bei einem Ansprechpartner, auch bei vielen Standorten. Zu unseren eigenen Maschinen gehören Schneepflüge, Streufahrzeuge und Radlader. Eine feste Zeitzusage für das Eintreffen geben wir nicht: Wie schnell wir vor Ort sind, hängt von Wetter, Lage und Prioritäten ab.
Wie Einsätze ausgelöst werden
Der erste Weg ist die Warnung. Liegt eine Glätte- oder Schneewarnung vor, rücken wir aus, damit die vereinbarten Flächen behandelt sind, bevor jemand ausrutscht. Dafür müssen Sie nicht anrufen: Welche Flächen betreut werden, in welcher Reihenfolge und wie wir hineinkommen, ist vor der Saison festgelegt. Auf Gehwegen in Fürstenwalde streuen wir abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt.
Der zweite Weg ist Ihre Meldung. Fällt Ihnen eine Stelle auf, die nachgearbeitet werden muss, etwa eine vereiste Ecke oder eine zugeschobene Zufahrt, melden Sie sie der Rufbereitschaft. Wie eine Meldung abläuft, steht auf der Seite zum Notfallservice; die Notfallhotline für den Winterdienst finden Sie auf unserer Website winterdienst-norddeutschland.de. Die Warnung deckt ab, was sich vorhersagen lässt, Ihre Meldung, was sich nur vor Ort zeigt, etwa die Stelle, an der Tauwasser immer wieder überfriert.
Was vor der Saison geklärt sein sollte

Die Bereitschaft ersetzt keine Planung, sie setzt sie voraus. Ist nachts unklar, welche Fläche dazugehört oder wie man auf das Gelände kommt, hilft auch die beste Erreichbarkeit wenig. Vor Saisonbeginn legen wir deshalb mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen betreut werden, in welcher Reihenfolge und bis wann die wichtigsten frei sein müssen. Dazu gehören der Zugang über Schranke, Tor oder Schlüssel und die Frage, wo geräumter Schnee liegen darf.
Hinterlegen Sie außerdem eine Nummer, die auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist, etwa die eines Hausmeisters oder Objektbetreuers, damit eine Rückfrage nachts oder am Wochenende nicht ins Leere geht.
Nachweis, Pflicht und Abrechnung
Bereitschaft ist nur dann etwas wert, wenn man hinterher zeigen kann, was geschehen ist, gerade bei Einsätzen um drei Uhr nachts, die niemand von Ihnen gesehen hat. Unsere eigenen Teams halten jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten fest, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Die Satzung sieht keine förmliche Übernahme der Anliegerpflicht durch einen Dienstleister vor; gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer verpflichtet, ebenso Auswahl und Kontrolle des beauftragten Dienstes. Unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.
Die Rufbereitschaft ist Teil des Winterdienstes und ergänzt Schneeräumung und Streudienst. Abgerechnet wird sie mit dem übrigen Winterdienst über die Saisonpauschale oder pro Einsatz. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Fürstenwalde erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Die landesweiten Regeln stehen bei Winterdienst in Brandenburg, eine Übersicht des Angebots unter Winterdienst.