Bereitschaftsdienst in Falkensee
Unser Bereitschaftsdienst in Falkensee ist die Rufbereitschaft der Stemweder Service GmbH & Co. KG im Winterdienst: Von November bis März sind wir rund um die Uhr erreichbar. Das richtet sich an Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, bei denen Glätte auf Gehweg, Parkplatz oder Zufahrt nicht bis zum Arbeitsbeginn warten kann. Wir arbeiten mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben. Was die Satzung der Stadt verlangt und wie wir die Bereitschaft planen, lesen Sie unten.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Falkensee?
Professioneller Winterdienst in Falkensee umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Falkensee: Häufige Fragen
Ja, sofern der Gehweg vor Ihrem Grundstück in den Reinigungsklassen 1 bis 3 liegt. Die Satzung knüpft an die Uhrzeit des Schneefalls an, nicht an Dienstzeiten: Was nach 20 Uhr fällt, muss am Folgetag bis 7 Uhr beseitigt sein, ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag, bis 9 Uhr (§ 5 Abs. 3).
Aus dem Straßenverzeichnis, das als Anlagen 1 bis 5 Teil der Satzung ist. Achten Sie auf den genannten Abschnitt der Straße. Steht Ihre Straße in keiner der Anlagen 2 bis 5, gilt Reinigungsklasse 1; neu gewidmete Straßen gelten bis zur Ergänzung des Verzeichnisses als Klasse 2 (§ 3 Abs. 1).
Er ist an die Winterdienst-Saison gebunden, also an die Monate November bis März, und in dieser Zeit durchgehend erreichbar. In Grün- und Graupflege gibt es keine Rufbereitschaft.
Nein. Für die vereinbarten Flächen löst die Wetterwarnung den Einsatz aus, nicht Ihr Anruf. Anrufen sollten Sie nur, wenn eine Stelle nachgearbeitet werden muss.
Das hängt von Wetter, Lage und Prioritäten ab. Eine feste Zeitzusage geben wir nicht; die vereinbarte Reihenfolge der Flächen legen wir vor der Saison mit Ihnen fest.
Was in Falkensee gilt

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt Falkensee über die Straßenreinigung und den Winterdienst, beschlossen am 09.12.2020 und in Kraft seit dem 01.01.2021 (§ 7). Landesrechtlich beruht sie auf § 49a Abs. 4 BbgStrG, nach dem die Gemeinde die Pflicht per Satzung ganz oder teilweise den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke auferlegen kann. Für den Bereitschaftsdienst sind vor allem diese Regeln wichtig:
- Wer räumt (§ 4 Abs. 3): Die Straßen sind in fünf Reinigungsklassen eingeteilt (Anlagen 1 bis 5). In den Klassen 1 bis 3 liegt der Winterdienst auf dem Gehweg bei den Anliegern, in den Klassen 4 und 5 beauftragt die Stadt Fahrbahn und Gehweg, und die Pflicht wird nicht übertragen. Viele Straßen sind nur auf einem Abschnitt einer höheren Klasse zugeordnet.
- Fristen (§ 5 Abs. 3): Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.
- Haltestellen (§ 5 Abs. 4): An Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und für Schulbusse muss so geräumt und gestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich ist.
- Mehrere Anlieger (§ 3 Abs. 2): Hinterliegergrundstücke gehören mit dem Vorderliegergrundstück zu einer Reinigungseinheit, und die Eigentümer reinigen abwechselnd.
Warum die Fristen eine Rufbereitschaft brauchen

Die Fristen der Satzung kennen weder Nacht noch Wochenende. Fällt der Schnee um 22 Uhr, muss der Gehweg am nächsten Werktag um 7 Uhr frei sein, an einem Sonntag um 9 Uhr. Wer die Fläche erst zu Arbeitsbeginn bearbeiten lässt, kommt zu spät. Gerade bei Schneefall und Glätte in den Nachtstunden braucht der Winterdienst daher eine Bereitschaft, die nicht an Bürozeiten gebunden ist.
Es gibt zwei Wege, auf denen ein Einsatz beginnt. Der erste ist die Warnung: Liegt eine Glätte- oder Schneewarnung vor, rücken wir für die vereinbarten Flächen aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Der zweite ist Ihre Meldung: Fällt Ihnen eine Stelle auf, die nachgearbeitet werden muss, melden Sie sie unserer Rufbereitschaft. Wie eine Meldung abläuft, steht beim Notfallservice. Die Notfallhotline für den Winterdienst finden Sie auf unserer Website winterdienst-norddeutschland.de.
Planung der Rufbereitschaft vor der Saison

Bereitschaft ersetzt keine Planung. Ist nachts unklar, welche Fläche dazugehört oder wie man auf das Gelände kommt, hilft die beste Erreichbarkeit wenig. Vor Saisonbeginn legen wir deshalb mit Ihnen fest, welche Flächen betreut werden, in welcher Reihenfolge und bis wann die wichtigsten frei sein müssen, etwa zur Öffnung einer Filiale. Dazu gehören der Zugang über Schranke, Tor oder Schlüssel und die Frage, wo geräumter Schnee liegen darf.
Die Satzung regelt die öffentliche Straße vor dem Grundstück. Parkplätze, Zufahrten und Betriebsflächen auf dem eigenen Gelände sind Sache des Betreibers, und wir nehmen sie in dieselbe Planung auf, damit der Parkplatz schneefrei ist, wenn der Betrieb beginnt. Hinterlegen Sie zusätzlich eine Nummer, die auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist, etwa die Ihres Hausmeisters oder Objektbetreuers, für Rückfragen in der Nacht.
Pflicht, Nachweis und Kontrolle

Wer die Pflicht nicht selbst erfüllen will, kann uns vertraglich mit den Arbeiten beauftragen; die Pflicht gegenüber der Stadt bleibt beim Eigentümer. Eine förmliche Übernahme der Reinigungspflicht durch einen Dritten ist nach § 3 Abs. 4 nur auf Antrag des Pflichtigen, per schriftlicher Erklärung gegenüber der Stadt, mit deren Zustimmung und gegen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung möglich; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und gilt nur, solange die Versicherung besteht. Kommt ein Pflichtiger seiner Pflicht nicht nach, kann ihn die Stadt per Bescheid zur Reinigung verpflichten und, wenn er auch dem nicht nachkommt, die Reinigung auf seine Kosten selbst durchführen (§ 3 Abs. 5). Ordnungswidrigkeiten können mit 5 bis 1.000 Euro Geldbuße geahndet werden (§ 6 Abs. 2).
Nachts sieht niemand von Ihnen, was geschieht. Unsere eigenen Teams dokumentieren deshalb jeden Einsatz per App mit Fotos, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Auch Monate später ist damit belegbar, wann welche Fläche bearbeitet wurde. Die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht, bleibt bei Ihnen; unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.
Abrechnung, mehrere Standorte und Angebot
Der Bereitschaftsdienst ist Teil des Winterdienstes und ergänzt Schneeräumung und Streudienst. Abgerechnet wird er mit dem übrigen Winterdienst, entweder über die Saisonpauschale für November bis März, die unabhängig davon gilt, wie oft wir ausrücken, oder pro Einsatz.
Betreiben Sie neben Falkensee weitere Standorte, bleibt es bei einem Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Das Landesrecht finden Sie unter Winterdienst in Brandenburg, das Gesamtangebot unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.