Winterdienst in Regensburg

Winterdienst in Regensburg bedeutet: Die Gehwege vor Ihren Grundstücken sind nach der städtischen Sicherungsverordnung zu räumen und abstumpfend zu streuen. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt als Dienstleister das Räumen und Streuen für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen, einschließlich Parkplätzen, Zufahrten und Eingängen. Auf Wunsch übernehmen wir die Räum- und Streupflicht vertraglich, für ein einzelnes Objekt oder ein ganzes Standortnetz.

Die Stemweder Service GmbH & Co. KG ist seit 2013 Ihr verlässlicher Partner für professionelle Winterdienst in Regensburg. Mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben sind wir deutschlandweit im Einsatz, mit einem Ansprechpartner für alle Standorte.

Unsere Teams sind im Sommer und im Winter dieselben.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Winterdienst in Regensburg.

Formular wird geladen...

Winterdienst Regensburg: Häufige Fragen

Was in Regensburg gilt

Winterdienst in Regensburg – Schneeräumung auf Betriebsgeländen in Re

In Bayern können die Gemeinden die Winterpflicht für Gehwege durch Rechtsverordnung, nicht durch Satzung, den Anliegern auferlegen (Art. 51 Abs. 5 BayStrWG). Regensburg hat dazu die Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011 erlassen (AMBl. Nr. 26 vom 27. Juni 2011). Sie gilt seit dem 1. Juli 2011 und ist auf 20 Jahre befristet (§ 9). Die wichtigsten Regeln:

  • Pflichtige (§ 1): Eigentümer von Grundstücken in der geschlossenen Ortslage, die an eine öffentliche Straße angrenzen (Vorderlieger) oder über sie erschlossen werden (Hinterlieger), bei Erbbaurecht, Nießbrauch oder Wohnungsrecht neben den Eigentümern auch die Berechtigten. Mehrere Pflichtige tragen die Pflicht gemeinsam.
  • Zeiten (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1): Die übliche Verkehrszeit beginnt werktags um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 8 Uhr und endet um 20 Uhr. Nach jedem Schneefall sind die Gehwege freizumachen.
  • Fehlender Gehweg (§ 7 Abs. 2): Fehlt ein Fußgängersteig, gilt der Teil der Fahrbahn, der dem Fußgängerverkehr dient, bis 1,50 m Breite als Gehweg.
  • Schneeablage (§ 3 Abs. 3): Bei Gehwegen über 2 m Breite am Gehwegrand, bei schmaleren am Fahrbahnrand. Mindestens 1 m Gehwegbreite muss frei bleiben, und Straßenrinnen, Einfallgitter, Hydranten, Schieber und Kanaleinläufe sind freizuhalten. Die Stadt stellt für Ablagerungen geeignetes Gelände zur Verfügung.
  • Aufteilung (§ 5): Mehrere Pflichtige können die Arbeiten schriftlich aufteilen, wenn die Vereinbarung bei der Stadt hinterlegt wird.

Streuen in Regensburg: was die Verordnung erlaubt

Winterdienst in Regensburg – Professionell

Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte ist nach § 3 Abs. 2 unverzüglich mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt zu streuen. Ätzende und auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden, auch nicht in Mischung mit anderen Stoffen. Als Ausnahme ist auf Treppen und stärkeren Steigungen oder bei Glatteis infolge von Eisregen eine Mischung mit höchstens 25 % auftauenden Mitteln zulässig. Verstöße können nach § 8 mit bis zu 500 Euro Geldbuße geahndet werden.

Für uns heißt das: Wir streuen auf Gehwegen abstumpfend und setzen Salz nur in den Ausnahmefällen ein, die die Verordnung zulässt. Den Splitt nehmen wir im Frühjahr auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf. Mehr zum Vorgehen beim Streudienst.

Winterdienstarbeiten für Gewerbe in Regensburg

Winterdienst in Regensburg – Bild 3

Die Verordnung betrifft den öffentlichen Gehweg. Eigene Parkplätze, Zufahrten und Wege auf dem Firmengrundstück sind darüber hinaus Sache des Betreibers. Zu den Winterdienstarbeiten, die wir für Sie übernehmen, gehören die Schneeräumung auf Parkplätzen, Zufahrten, Gehwegen und an Eingängen und der Streudienst. Wer eine Firma für den Winterdienst beauftragt, sollte vorab festlegen, welche Flächen dazugehören, in welcher Reihenfolge geräumt wird und wie die Firma auf das Gelände kommt: Schranke, Tor, Schlüssel, Ansprechpartner. Wir halten das mit Ihnen vor der Saison im Lageplan fest.

Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus. Lässt sich der Schnee auf dem Gelände nicht mehr lagern, transportieren wir ihn ab; siehe Schneeabtransport.

Wer haftet, wenn eine Firma räumt?

Winterdienst in Regensburg – Fachbetrieb

Nach § 1 Abs. 4 der Sicherungsverordnung bleiben die Pflichtigen auch dann verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmen bedienen. Die Arbeit lässt sich also vertraglich auslagern, die Verantwortung nicht: Gegenüber der Stadt bleiben Sie verpflichtet, und Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters bleiben Ihre Aufgabe. Wir erleichtern die Kontrolle: Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. So lässt sich auch Monate später belegen, wann welche Fläche bearbeitet wurde.

Mehrere Standorte, Vertrag und Angebot

Sie wählen zwischen einer Saisonpauschale für November bis März und der Abrechnung pro Einsatz. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Betreiben Sie weitere Standorte, bleibt es bei einem Ansprechpartner; wir arbeiten mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben. Mit Lageplan und Fotos erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Das Landesrecht finden Sie unter Winterdienst in Bayern, das Gesamtangebot unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.

Leistungsübersicht in Regensburg

Jetzt Anfrage stellen

Zum Formular