Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern
Die Stemweder Service GmbH & Co. KG ist seit 2013 Ihr Partner für die professionelle Pflege befestigter Flächen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit über 1.500 betreuten Objekten gehören wir zu den erfahrenen Dienstleistern der Branche. Wir sorgen dafür, dass Gehwege, Vorplätze, Höfe und Stellflächen sauber, begehbar und frei von Bewuchs bleiben.
Graupflege meint die Pflege der versiegelten Flächen eines Objekts – abgegrenzt von der Grünpflege, die sich um Rasen, Beete und Gehölze kümmert. Dazu gehören das Kehren und Reinigen der Beläge, die Entfernung von Bewuchs aus Fugen, die Laubbeseitigung und das Freihalten der Entwässerung. Auf befestigten Flächen arbeiten wir vollständig ohne chemische Mittel.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern. Transparente Festpreise, feste Ansprechpartner und ein dokumentierter Einsatznachweis gehören für uns dazu.
Was umfasst professionelle Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern?
Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern umfasst folgende Leistungen:
- Hochdruck- und Heißwasserreinigung befestigter Beläge
- Laubbeseitigung einschließlich Abtransport und Entsorgung
- Freihalten von Entwässerungsrinnen, Einläufen und Schlammfängen
- Pflege von Parkplätzen, Zufahrten und Ladehöfen
- Entfernen von Öl-, Fett- und Kaugummiverschmutzungen
- Turnusreinigung nach Objektplan mit Einsatznachweis
- Kehren und Reinigen von Gehwegen, Vorplätzen und Hofflächen
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Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern: Häufige Fragen
Weil sie auf befestigten Flächen nach dem Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Der Grund ist die Entwässerung: Auf einer versiegelten Fläche wird der Wirkstoff nicht im Boden gebunden, sondern gelangt mit dem nächsten Regen über den Einlauf direkt in die Kanalisation. Auch Salz und Essig fallen unter dieses Verbot.
Bei gemischtem Baumbestand meist drei bis fünf über sechs bis acht Wochen. Ein einzelner Termin trifft fast immer den falschen Zeitpunkt. Wir vereinbaren Zeitfenster statt fester Kalendertage und verschieben witterungsabhängig – ein früher Frost lässt große Mengen auf einmal fallen, ein milder Herbst zieht den Vorgang in die Länge.
Mindestens zweimal jährlich – im frühen Herbst vor der Hauptlaubfallzeit und am Ende der Laubsaison vor Winterbeginn. Zusätzlich kontrollieren wir sie bei jedem Flächendurchgang. Ein zugesetzter Einlauf fällt bei normalem Regen nicht auf, beim Starkregen dagegen sofort – und dann als Schaden.
Turnusleistungen gehören in die Saisonpauschale, weil sie planbar sind und weil eine Einzelabrechnung den falschen Anreiz setzt. Anlassbezogene Einsätze – nach Sturm, nach einer größeren Verunreinigung, vor einer Veranstaltung – rechnen wir nach Aufwand ab, mit vorheriger Freigabe ab einer vereinbarten Schwelle.
Ja. Wir dokumentieren je Einsatz Datum, bearbeitete Fläche und Leistung und stellen die Aufzeichnungen laufend zur Verfügung, nicht erst auf Anforderung. Bei einer Beschwerde oder im Schadensfall lässt sich damit ohne Rekonstruktion belegen, wann die Fläche zuletzt bearbeitet wurde.
Die Grünpflege betrifft die bepflanzten Bereiche – Rasen, Beete, Hecken, Bäume. Die Graupflege betrifft alles, was befestigt ist: Gehwege, Vorplätze, Höfe, Stellflächen, Zufahrten, Treppen und Rampen. Auf den meisten gewerblichen Grundstücken ist der befestigte Anteil der größere, und er verursacht die meisten Stolperunfälle.
Befestigte Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sicher begehbar halten

Der größte Teil der Fläche eines gewerblichen Objekts ist nicht Grün, sondern Belag: Gehweg, Vorplatz, Zufahrt, Hof, Stellplatz. Genau diese Flächen entscheiden über den ersten Eindruck eines Standorts – und auf ihnen stürzen Menschen. Die Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern hält sie begehbar, befahrbar und frei von Bewuchs, und zwar planbar statt anlassbezogen.
Wo Stolperstellen entstehen
Ein aufgewölbtes Pflaster, eine bewachsene Treppenstufe, eine Fuge, aus der Wurzelwerk den Stein anhebt: Das sind die typischen Ursachen von Stolperunfällen auf befestigten Flächen. Sie entstehen langsam und fallen im täglichen Betrieb kaum auf, weil sich das Auge an den schleichenden Zustand gewöhnt.
Bei der turnusmäßigen Reinigung erfassen wir solche Stellen und melden sie, bevor daraus ein Schaden wird. Diese Rückmeldung ist Teil der Leistung und kein Zusatzposten – sie ist der Grund, warum sich eine regelmäßige Betreuung gegenüber der gelegentlichen Grundreinigung rechnet.
Besonders aufmerksam sehen wir uns die Übergänge an: von der Stellfläche zum Gehweg, an Bordsteinkanten, rund um Einläufe und an Rampen. Dort löst sich der Belag zuerst, dort sackt Pflaster ab, dort bilden sich Kanten, die im Winter unter einer Schneedecke unsichtbar werden.
Bewuchs in Mecklenburg-Vorpommern mechanisch und thermisch entfernen

Bei stark bewachsenen Flächen steht die mechanische Bearbeitung am Anfang. Sie entfernt den Bewuchs samt Wurzelansatz und dem organischen Material, das sich über Jahre in der Fuge angesammelt hat – denn genau dieses Substrat ist der Nährboden, aus dem der nächste Bewuchs entsteht.
Auf großen zusammenhängenden Flächen wie Parkplätzen, Ladehöfen und breiten Vorplätzen arbeiten wir mit maschinell geführten Wildkrautbürsten. In beengten Bereichen – an Treppen, Randsteinen, Baumscheiben, in Rinnen und entlang von Fassaden – kommen handgeführte Geräte und Fugenkratzer zum Einsatz.
Maschinell auf der Fläche, handgeführt am Rand
Beim Bürsten ist die Dosierung entscheidend. Eine zu aggressive Bearbeitung räumt die Fuge vollständig aus. Das schwächt den Verbund der Pflasterdecke, macht sie unter Last beweglich und schafft gleichzeitig einen offenen Keimplatz für neuen Samenflug. Wir stellen die Bürsten auf den Belag ein und arbeiten mit dem geringsten Anpressdruck, der die Fuge sauber bekommt.
Anschließend halten wir die Fläche thermisch frei: Heißwasser oder Heißschaum zerstört das Zellgewebe der Jungpflanzen, bevor sie Wurzelmasse aufbauen. Das Verfahren tötet die Wurzel nicht ab, sondern nimmt der Pflanze die Blattmasse – nach mehreren Behandlungen ist der Vorrat im Wurzelstock erschöpft.
Laub in Mecklenburg-Vorpommern: ein Zeitraum, kein Termin

Nasses Laub auf glattem Belag ist eine der häufigsten Rutschursachen überhaupt – und anders als Glatteis wird es nicht als Gefahr wahrgenommen. Genau das macht es im Schadensfall relevant: Wer eine Fläche mit Publikumsverkehr betreibt, muss sie auch im Herbst begehbar halten.
Je nach Baumart und Witterung zieht sich der Laubfall über sechs bis acht Wochen. Ein einzelner Räumtermin trifft deshalb fast immer den falschen Zeitpunkt: Entweder liegt danach noch die Hauptmenge auf der Fläche, oder es wurde so spät geräumt, dass das Laub bereits festgetreten ist.
Sechs bis acht Wochen, mehrere Durchgänge
Wir planen im Herbst mehrere Durchgänge und legen sie in ein Zeitfenster statt auf ein festes Datum. Ein früher Frost lässt große Mengen auf einmal fallen, ein milder Herbst zieht den Vorgang in die Länge, Sturm konzentriert ihn auf zwei Tage – die Planung muss darauf reagieren können.
Treppenstufen, Rampen und Gefällestrecken haben Vorrang. Dort reicht eine dünne Laubschicht auf feuchtem Belag, um den Halt zu verlieren. Diese Bereiche räumen wir bei jedem Durchgang zuerst und kontrollieren sie auch dann, wenn die Hauptfläche noch nicht wieder fällig ist.
Der letzte Durchgang liegt bewusst spät. Er entscheidet über den Zustand der Flächen im Winter: Was jetzt liegen bleibt, friert fest, wird bei Tauwetter zur Rutschfläche und behindert im Ernstfall die Schneeräumung.
Abrechnung: Pauschale und Aufwand richtig trennen

Wie eine Leistung abgerechnet wird, beeinflusst, wie sie erbracht wird. Deshalb lohnt es sich, bei der Graupflege in Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an zu trennen zwischen dem, was planbar wiederkehrt, und dem, was anlassbezogen anfällt.
Turnusleistungen gehören in die Pauschale
Kehren, Fugenpflege, Laubräumung und Rinnenkontrolle sind planbar. Sie gehören in die Saisonpauschale, weil eine Einzelabrechnung den falschen Anreiz setzt: Wer jeden Durchgang gesondert berechnet bekommt, verschiebt ihn im Zweifel – und verliert dabei genau die Wirkung, die aus der Regelmäßigkeit entsteht.
Anlassbezogene Einsätze rechnen wir nach Aufwand ab: nach Sturm, nach einer größeren Verunreinigung, nach einem Unfall, vor einer Veranstaltung. Dafür vereinbaren wir eine Schwelle, bis zu der wir ohne Rückfrage tätig werden – bei einer verlegten Zufahrt ist Warten auf die Freigabe die schlechtere Option.
Grundreinigungen sind ein dritter Fall. Sie sind einmalige Maßnahmen mit sichtbarem Vorher-Nachher und sollten vorher besichtigt und mit einer Probefläche abgesichert werden. Wo ein Ergebnis nicht erreichbar ist – eingezogene Ölflecken, Ausblühungen aus dem Unterbau –, sagen wir das vorher.
Der Vorteil dieser Trennung ist Planbarkeit auf beiden Seiten: Sie wissen, was die Saison kostet, und wir müssen nicht bei jedem zusätzlichen Durchgang neu verhandeln.
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