Schneeräumung in Lübeck
Unsere Schneeräumung in Lübeck umfasst Parkplätze, Zufahrten, Gehwege und Eingänge für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt auf Wunsch die Räum- und Streupflicht per Vertrag, für ein einzelnes Objekt ebenso wie für ein ganzes Standortnetz. Welche Fristen, Breiten und Streumittel die Lübecker Straßenreinigungssatzung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück vorgibt und wie wir Räumen, Streuen und Nachweis organisieren, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Lübeck?
Professioneller Winterdienst in Lübeck umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Lübeck: Häufige Fragen
Für Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, ausgenommen Straßen der Winterdienstklasse W 0 (§ 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung); ohne abgegrenzten Gehweg gilt das für einen begehbaren Seitenstreifen. Wer nicht selbst räumen kann, muss eine geeignete Person beauftragen (§ 2 Abs. 3). Diese Arbeit übernehmen wir auf Wunsch per Vertrag; gegenüber der Hansestadt bleiben Sie verpflichtet, und Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters bleiben bei Ihnen.
Werktags ist zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallener Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu entfernen. Nach 20 Uhr Gefallenes muss bis 7 Uhr (sonn- und feiertags bis 9 Uhr) des folgenden Tages entfernt sein (§ 5 Abs. 2 Nr. 3).
Auf Gehwegen nein. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden, auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden.
Sie wählen zwischen Saisonpauschale und Abrechnung pro Einsatz. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab.
Ja. Wir arbeiten mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und räumen mehrere Standorte nach einem gemeinsamen Standard. Sie haben einen Ansprechpartner für alle.
Was in Lübeck gilt

Die Schneeräumpflicht in Lübeck regelt die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 08.12.2025 (in Kraft seit dem 1. Januar 2026). Der Winterdienst gehört nach § 1 Abs. 2 zur Reinigung. Reinigungspflichtig ist zunächst die Stadt; nach § 5 Abs. 1 wird die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen, Verbindungs- und Treppenwegen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, ausgenommen Straßen der Winterdienstklasse W 0. Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg abgegrenzt, gilt ein begehbarer Seitenstreifen als Gehweg. Rechtsgrundlage im Landesrecht ist § 45 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG).
Wer die Pflicht nicht persönlich erfüllen kann, hat nach § 2 Abs. 3 eine geeignete Person zu beauftragen; das gilt auch für die Winterwartung (§ 5 Abs. 3). Eine zusätzliche Räumung durch die Stadt befreit die Pflichtigen nicht (§ 2 Abs. 4). Pflichtverletzungen können nach § 6 als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 511 Euro geahndet werden. Eigene Parkplätze, Zufahrtswege und Betriebsflächen sind ohnehin Sache des Betreibers.
Die Vorgaben für den Gehweg in § 5 Abs. 2 im Überblick:
- Breite: Gehwege sind in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, soweit möglich 1,5 m, von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.
- Zeiten: Schnee ist werktags zwischen 7 und 20 Uhr und sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu entfernen. Nach 20 Uhr Gefallenes muss bis 7 Uhr an Werktagen und bis 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen des folgenden Tages entfernt sein.
- Streumittel: Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden.
- Schneeablage: Schnee und Eis gehören auf das an die Fahrbahn grenzende Drittel des Gehwegs, wo möglich auf den Fahrbahnrand. Vorhandene Vorgärten und ungenutzte Geländestreifen sollen dafür genutzt werden. Rinnsteine, Einläufe und Wasseranschlüsse für die Feuerlöschung bleiben frei, und von Grundstücken darf kein Schnee auf die Straße geschafft werden.
Welche Flächen wir räumen

Bevor der erste Schnee fällt, legen wir mit Ihnen fest, welche Flächen zum Auftrag gehören. Am einfachsten geht das im Lageplan: Sie zeichnen ein, was geräumt werden soll, und wir gleichen es mit Ihren Fotos ab. Typisch sind Kundenparkplätze, Mitarbeiterstellplätze, Betriebszufahrten und Zufahrtswege, Anlieferzonen, Eingangsbereiche und der Gehweg vor dem Grundstück, für den die Lübecker Satzung die Räumpflicht regelt.
Ob maschinell oder von Hand geräumt wird, hängt von Größe und Beschaffenheit der Fläche ab. Bei mehreren Zugängen oder Teilflächen lohnt es sich, Zuständigkeiten genau einzutragen, etwa wenn ein Mieter oder Nachbar einen Teil selbst räumt.
Reihenfolge und Zeitvorgaben

Nicht jede Fläche ist gleich wichtig. Eingänge, Notausgänge und Anlieferung räumen wir zuerst, danach Zufahrten und Stellplätze, Nebenflächen zuletzt. Dazu legen wir fest, bis wann die wichtigsten Flächen frei sein sollen, etwa zur Öffnung einer Filiale oder zum Schichtbeginn. Für den Gehweg gehören die Fristen der Satzung in den Vertrag, damit sie nicht erst im Einsatz geklärt werden.
Gestreut wird nach der Räumung, auf Lübecker Gehwegen abstumpfend, zum Beispiel mit Splitt. Mehr dazu beim Streudienst.
Wohin mit dem Schnee

Wer räumt, muss den Schnee ablegen. Auf dem Gelände klären wir vorab, wo er liegen darf, ohne Stellplätze, Feuerwehrzufahrten oder Einläufe zu blockieren. Eine Schneeablage, die beim ersten Tauwetter Wasser auf die Fläche statt in den Einlauf leitet, macht aus einer Räumung ein neues Glätteproblem. Reicht die Lagerfläche nicht mehr aus, transportieren wir den Schnee ab. Wie das abläuft, steht auf der Seite Schneeabtransport.
Nachweis, Kosten und mehrere Standorte
Nach der Räumung zählt der Beleg. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Der Einsatzbericht zeigt, welche Fläche wann bearbeitet wurde. Die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht, bleibt bei Ihnen. Stellen, die nachgearbeitet werden müssen, melden Sie der Rufbereitschaft, die von November bis März rund um die Uhr erreichbar ist; siehe Notfallservice.
Zur Abrechnung bieten wir zwei Modelle: die Saisonpauschale, einen festen Preis für November bis März unabhängig von der Zahl der Einsätze, oder die Abrechnung pro Einsatz. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen ab, von den vereinbarten Räumzeiten und davon, ob von Hand oder maschinell geräumt wird. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen in Lübeck erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Haben Sie weitere Standorte, räumen wir sie nach einem gemeinsamen Standard, und Sie behalten einen Ansprechpartner. Alle Leistungen finden Sie unter Winterdienst, die Region unter Winterdienst in Schleswig-Holstein.