Winterdienst in Wedel
Unser Winterdienst in Wedel räumt und streut Parkplätze, Zufahrten, Gehwege und Eingänge für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen. Beim öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück lohnt in Wedel derzeit ein genauer Blick auf die Rechtslage. Was dort gerade gilt, was die Stadt zu Räumzeiten und Streusalz mitteilt und wie wir Räumen, Streuen und Nachweis für Ihre Flächen organisieren, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Wedel?
Professioneller Winterdienst in Wedel umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Wedel: Häufige Fragen
Grundsätzlich nein: Salz und andere auftauende Stoffe sind nach Angaben der Stadt auf Gehwegen nicht zugelassen. Bei besonderer Witterung kann die Stadt das Verbot aussetzen und macht das öffentlich bekannt, zuletzt im Februar 2026. Wir streuen in Wedel deshalb abstumpfend.
Laut Hinweis der Stadt vom 06.10.2026 wird tagsüber bis 20 Uhr unverzüglich geräumt, werktags von Montag bis Freitag bis 7 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen bis 8 Uhr. Wegen der angekündigten Neufassung der Satzung sollten Sie die Zeiten vor der Saison bei der Stadt gegenprüfen.
Nein, nicht in der Fassung von 2023: Sie ist mit Ausnahme des § 13 unwirksam. Ein neuer Satzungstext wird vorbereitet, war im Oktober 2026 aber noch nicht bekanntgemacht. Bis dahin ist die Stadt Ansprechpartnerin für die Frage, wie sie die Anliegerpflichten handhabt.
Nein. Die Stadt weist weiterhin auf die Pflicht der Anlieger hin. Sie räumt nach Priorität die verkehrswichtigen Straßen, eine Räumpflicht der Stadt für alle Straßen besteht nach ihrer Auskunft nicht. Freigehalten werden unter anderem Fußgängerüberwege und die Verbindungen von Bushaltestellen zu den Gehwegen.
Mit den Fotos, die unsere eigenen Teams bei jedem Einsatz in der App festhalten, und mit den GPS-Daten unserer Winterdienst-Fahrzeuge. Daraus geht für jede Fläche hervor, ob und wann wir dort geräumt und gestreut haben.
Was in Wedel gilt

Landesrechtlich sind in Schleswig-Holstein die Gemeinden für die Straßenreinigung zuständig, zu der Schneeräumung und Streuen bei Glätte gehören. Sie können diese Pflicht per Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegen (§ 45 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz, StrWG). Wedel hatte das mit der am 6. April 2023 beschlossenen Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung, StruGS) getan. Diese Satzung wurde am 11.03.2026 bis auf § 13 für unwirksam erklärt, was die Stadt im Mai 2026 amtlich bekanntgemacht hat. Eine neue Fassung wird vorbereitet. Im Ortsrecht der Stadt Wedel und in den amtlichen Bekanntmachungen war bis zum 22.10.2026 keine Neufassung veröffentlicht.
Die Stadt weist trotzdem weiterhin darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen Gehwege reinigen und von Schnee freihalten müssen, und nennt dafür die Straßenreinigungssatzung als Grundlage. Die folgenden Punkte sind Angaben der Stadt, kein geltender Satzungstext. Welche Regeln bis zur Neufassung im Einzelnen verbindlich sind, legt die Stadt fest; wir stimmen Zeiten und Streumittel vor der Saison mit Ihnen nach dem dann geltenden Stand ab.
Der Hinweis der Stadt vom 06.10.2026 im Überblick:
- Zeiten: Tagsüber ist Schnee- und Eisglätte bis 20 Uhr unverzüglich nach Entstehung zu beseitigen. Montag bis Freitag muss der Winterdienst bis 7 Uhr erledigt sein, am Wochenende und an Feiertagen bis 8 Uhr.
- Schneeablage: an der Grundstücksgrenze, nicht zur Fahrbahn hin. Regenwassereinläufe bleiben von Schnee und Eis frei.
- Beauftragung: Wer nicht selbst räumen kann, hat eine geeignete Person oder Firma zu beauftragen.
Streusalz in Wedel: Hinweise der Stadt

Auf die Frage nach Streusalz in Wedel gibt die Stadt an, dass die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Im Februar 2026 hat sie das Streusalzverbot wegen der Wetterlage ausdrücklich ausgesetzt und die Aussetzung bis zum 22. Februar verlängert; sie behält sich solche Aussetzungen in witterungsbedingten Ausnahmefällen vor. Ob und wann Salz erlaubt ist, entscheidet in Wedel also die Stadt, nicht der Dienstleister.
Wir streuen deshalb abstumpfend, in der Regel mit Splitt, und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig ist. Mehr dazu auf der Seite zum Streudienst. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Im Frühjahr nehmen wir ihn auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt.
Winterdienst auf Ihren Flächen in Wedel
Die Hinweise der Stadt betreffen den öffentlichen Gehweg. Parkplätze, Zufahrten und Anlieferzonen auf dem eigenen Gelände sind Sache des Betreibers; dort setzt unser Winterdienst ebenso an wie auf dem Gehweg. Vor der Saison legen wir mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen zum Auftrag gehören und in welcher Reihenfolge geräumt wird: Eingänge, Notausgänge und Anlieferung zuerst, Nebenflächen danach. Wir klären außerdem, bis wann die wichtigsten Flächen frei sein müssen, wo Schnee liegen darf und wie wir auf die Fläche kommen, etwa über Schranke, Tor oder Schlüssel.
Im Einsatz rücken wir nach Glätte- und Schneewarnungen aus, damit gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar; siehe Notfallservice. Lässt sich der Schnee auf dem Gelände nicht mehr sinnvoll lagern, transportieren wir ihn ab, siehe Schneeabtransport. Ob von Hand oder maschinell geräumt wird, hängt von Größe und Belag der Fläche ab.
Pflicht, Vertrag und Nachweis

Mit dem Auftrag an uns geht die Arbeit über. Die Verantwortung gegenüber der Stadt, die Auswahl des Dienstleisters und die Kontrolle bleiben beim Eigentümer. Kommt es zu einem Sturz, zählt, ob nachweisbar geräumt und gestreut wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. So lässt sich auch Monate später belegen, wann welche Fläche bearbeitet wurde. Die Einsatzberichte sind zugleich die Grundlage für Ihre Kontrolle.
Mehrere Standorte, Abrechnung und Angebot
Für den Winterdienst bieten wir die Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und davon ab, ob von Hand oder maschinell geräumt wird. Betreiben Sie neben Wedel weitere Standorte, räumen wir sie nach einem gemeinsamen Standard, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und mit einem Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Mehr zum Landesrecht finden Sie bei Winterdienst in Schleswig-Holstein, unser Gesamtangebot unter Winterdienst.
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