Streudienst in Langenfeld

Unser Streudienst in Langenfeld sichert Parkplätze, Zufahrten, Eingänge und Gehwege von Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen bei Schnee- und Eisglätte. Wir streuen mit den Mitteln, die die Straßenreinigungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld. auf Gehwegen vorsieht, und richten die Einsätze nach ihren Fristen aus. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt diese Arbeit für ein einzelnes Objekt ebenso wie für ein ganzes Standortnetz.

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Winterdienst Langenfeld: Häufige Fragen

Was in Langenfeld gilt

Streudienst in Langenfeld – Effektiver Streudienst für sichere Winte

Maßgeblich ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Winterwartung in der Stadt Langenfeld Rhld. (Straßenreinigungssatzung) vom 14.12.2011. Landesrechtlich beruht sie auf dem Straßenreinigungsgesetz NRW, nach dessen § 4 die Gemeinden die Gehwegreinigung per Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegen können. Langenfeld hat das in § 2 Abs. 1 getan, auch für die Winterwartung.

Die wichtigsten Regeln der Satzung zur Winterwartung:

  • Pflichtige: die Eigentümer der angrenzenden und der durch die Straße erschlossenen Grundstücke, bei Erbbaurecht der Erbbauberechtigte (§ 2 Abs. 1 und 3). Auf den im Straßenverzeichnis aufgeführten Bürgerstraßen kommen Fahrbahnquerungen wie Zebrastreifen und Übergänge an Kreuzungen hinzu (§ 4 Abs. 4).
  • Zeiten (§ 4 Abs. 1): Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.
  • Breite (§ 4 Abs. 2): Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten.
  • Haltestellen (§ 4 Abs. 3): Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen so frei bleiben bzw. bestreut werden, dass Ein- und Aussteigen sowie Zu- und Abgang gefahrlos möglich sind.
  • Schneeablage (§ 4 Abs. 5 bis 7): Der Schnee gehört auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder notfalls an den Fahrbahnrand, ohne den Verkehr mehr als unvermeidbar zu behindern. Einläufe und Hydranten sind frei zu halten, und Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden.

Streusalz in Langenfeld: was die Satzung erlaubt

Streudienst in Langenfeld – Professionell

Die Satzung enthält kein allgemeines Salzverbot. Nach § 4 Abs. 2 sind Gehwege bei Eis- und Schneeglätte vorrangig mit abstumpfenden, hilfsweise mit auftauenden Mitteln zu versehen. Streusalz ist damit nur nachrangig vorgesehen und kein Standardmittel. Dasselbe Prinzip gilt für Haltestellen (§ 4 Abs. 3).

Eine feste Grenze setzt § 4 Abs. 5: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden, und salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9). Das Bußgeld beträgt bis zu 1.000 Euro (§ 5 Abs. 2).

Wir streuen deshalb abstumpfend, in der Regel mit Splitt, und setzen Salz nur dort ein, wo die Satzung es zulässt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Im Frühjahr nehmen wir ihn auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf, bevor er Rinnen und Einläufe zusetzt.

Streudienst auf Ihren Flächen

Streudienst in Langenfeld – Bild 3

Die Satzung betrifft den öffentlichen Gehweg und die dort genannten Querungen. Parkplätze, Zufahrten und Anlieferzonen auf dem eigenen Gelände sind Sache des Betreibers. Wir streuen beides: Vor der Saison legen wir mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen zum Auftrag gehören und in welcher Reihenfolge gestreut wird. Eingänge, Notausgänge und Anlieferung kommen zuerst, Nebenflächen danach. Treppen, Rampen und Gefälle verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus, damit gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar, auch wenn Sie eine Stelle melden, die nachgestreut werden muss. Wo vorher Schnee liegt, übernehmen wir die Schneeräumung; zur Vorbeugung siehe Eisglättebekämpfung. Zu unseren eigenen Maschinen gehören Streufahrzeuge.

Pflicht, Beauftragung und Nachweis

Streudienst in Langenfeld – Fachbetrieb

Die Pflicht gegenüber der Stadt bleibt beim Eigentümer. Eine förmliche Übernahme durch einen Dritten ist nach § 2 Abs. 4 nur auf schriftlichen Antrag des Pflichtigen und mit Zustimmung der Stadt möglich, setzt eine ausreichende Haftpflichtversicherung voraus und ist jederzeit widerruflich. Die bloße Ausführung der Arbeiten durch einen Dienstleister im Auftrag des Pflichtigen fällt ausdrücklich nicht unter dieses Verfahren. Genau diese Ausführung übernehmen wir per Auftrag, die Auswahl des Dienstleisters und die Kontrolle bleiben bei Ihnen.

Kommt es zu einem Sturz, zählt, ob nachweisbar gestreut wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Streueinsatz per App mit Fotos, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Unsere Einsatzberichte sind die Grundlage für Ihre Kontrolle. Mehr zu den Regeln des Landes finden Sie bei Winterdienst in Nordrhein-Westfalen.

Mehrere Standorte, Abrechnung und Angebot

Für den Winterdienst bieten wir eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Zeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Haben Sie weitere Standorte, auch in anderen Gemeinden, streuen wir jeden Standort nach dem dortigen Ortsrecht, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und einem Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Unser Gesamtangebot finden Sie unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.

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