Schneeräumung in Herford

Die Stemweder Service GmbH & Co. KG übernimmt die Schneeräumung in Herford für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen: auf Parkplätzen, Zufahrten, Gehwegen und an Eingängen. Wer in Herford ein Grundstück an einer öffentlichen Straße hat, muss nach der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt den Gehweg räumen, bei Schneefall nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr. Auf Wunsch übernehmen wir diese Pflicht vertraglich, für ein einzelnes Objekt oder ein ganzes Standortnetz.

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Winterdienst Herford: Häufige Fragen

Was in Herford gilt

Schneeräumung in Herford – Effektive Schneeräumung in Herford: Stra

Räumen und Streuen regelt die Hansestadt Herford in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 05.12.2011, zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 15.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026). Landesrechtlich beruht das darauf, dass die Gemeinden nach § 4 StrReinG NRW die Gehwegreinigung per Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegen können. Herford hat davon Gebrauch gemacht (§ 2 Abs. 1). Die wichtigsten Punkte:

  • Pflichtige: die Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke, bei Erbbaurecht der Erbbauberechtigte (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1). In Straßen mit dem Zusatz W 0 im Straßenverzeichnis räumen die Anlieger auch die Fahrbahn, bis zur Straßenmitte.
  • Zeiten (§ 3 Abs. 2): Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages weg sein.
  • Breite (§ 3 Abs. 3): Gehwege möglichst 1,50 m, mindestens 1,00 m breit.
  • Schneeablage (§ 3 Abs. 5): auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder am Fahrbahnrand, ohne den Verkehr mehr als unvermeidbar zu behindern. Einläufe, Hydranten und Fußgängerübergänge bleiben frei. Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden.
  • Bushaltebuchten: Die Schneeräumung erfolgt grundsätzlich über die gesamte Länge der Gehwegkante (§ 3 Abs. 4).

Streusalz in Herford: was die Satzung erlaubt

Schneeräumung in Herford – Professionell

Nach § 3 Abs. 6 der Satzung dürfen Streusalz und andere schädliche Chemikalien nicht verwendet werden. Genügen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat nicht, um die Fläche sicher begehbar zu machen, ist Streusalz ausnahmsweise erlaubt, und auf einen sparsamen Umgang ist zu achten. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz in jedem Fall verboten. Bei Eisregen und überfrierender Nässe sollen nach § 3 Abs. 2 möglichst Präventivstreuungen erfolgen.

Wir streuen deshalb abstumpfend, in der Regel mit Splitt, und setzen Salz nur dort ein, wo die Satzung es zulässt. Mehr dazu auf der Seite zum Streudienst. Im Frühjahr nehmen wir den Splitt auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf, damit er nicht in Rinnen und Einläufe gelangt.

Schneeräumung auf Ihren Flächen

Schneeräumung in Herford – Bild 3

Die Satzung betrifft den öffentlichen Gehweg. Parkplätze, Zufahrten und Anlieferzonen auf dem eigenen Gelände sind Sache des Betreibers. Wir räumen beides: Vor der Saison legen wir mit Ihnen im Lageplan fest, welche Flächen zum Auftrag gehören, in welcher Reihenfolge geräumt wird und bis wann Eingänge, Notausgänge und Anlieferung frei sein müssen. Ob von Hand oder maschinell geräumt wird, hängt von Größe und Belag der Fläche ab.

Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar, und wir rücken nach Glätte- und Schneewarnungen aus. Lässt sich der Schnee auf dem Gelände nicht mehr sinnvoll lagern, transportieren wir ihn ab; siehe Schneeabtransport.

Die Stadt räumt ihre Straßen nach zwei Winterdienststufen. Stufe 1 umfasst unter anderem Hauptverkehrsstraßen, Gefällstrecken und Steigungen sowie Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten (§ 1 Abs. 2). Der Gehweg vor Ihrem Grundstück bleibt davon unberührt Anliegersache.

Pflicht übertragen und Nachweis führen

Schneeräumung in Herford – Fachbetrieb

Wer die Pflicht nicht selbst erfüllen will, kann sie vertraglich auf uns übertragen. Gegenüber der Stadt ist eine förmliche Übernahme nur auf Antrag mit Zustimmung der Stadt möglich, und dafür muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden (§ 2 Abs. 2). Bei Verstößen gegen die Satzung droht ein Bußgeld von bis zu 520 Euro (§ 9).

Kommt es zu einem Sturz, zählt, ob nachweisbar geräumt wurde. Unsere eigenen Teams dokumentieren jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Die Kontrolle, ob der beauftragte Dienst seine Arbeit macht, bleibt bei Ihnen; unsere Einsatzberichte sind dafür die Grundlage.

Mehrere Standorte, Vertrag und Angebot

Für den Winterdienst bieten wir eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Räumzeiten und dem Anteil an Handarbeit ab. Haben Sie weitere Standorte, räumen wir sie nach einem gemeinsamen Standard, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und einem Ansprechpartner. Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Weitere Informationen zum Landesrecht finden Sie bei Winterdienst in Nordrhein-Westfalen, unser Gesamtangebot unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.

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