Eisglättebekämpfung in Mitte
Unsere Eisglättebekämpfung in Berlin-Mitte sichert Parkplätze, Zufahrten, Rampen, Treppen und Gehwege für Gewerbe, Filialisten, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen gegen Reif, überfrierende Nässe und Eisregen. Berliner Anlieger müssen Glätte nach dem Straßenreinigungsgesetz unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln bekämpfen, Auftaumittel wie Streusalz sind grundsätzlich verboten. Die Stemweder Service GmbH & Co. KG streut nach der Warnlage, für ein einzelnes Objekt ebenso wie für ein ganzes Standortnetz.
Was umfasst professioneller Winterdienst in Mitte?
Professioneller Winterdienst in Mitte umfasst folgende Leistungen:
- Professionelle Schneeräumung und Räumdienst
- Streudienst nach Ortsrecht, meist abstumpfend
- Eisbeseitigung und präventive Glättebekämpfung
- Rufbereitschaft rund um die Uhr von November bis März
- Großflächenräumung von Parkplätzen und Höfen
- Einsatznachweis per App mit Fotos und GPS
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Schneeabtransport, wenn auf dem Gelände kein Platz mehr ist
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Winterdienst Mitte: Häufige Fragen
Sofort, sobald Glätte auftritt. Nur für Glätte, die erst nach 20 Uhr entsteht, lässt das Gesetz Zeit bis zum Morgen: bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr (§ 3 Abs. 1 StrReinG).
Auf Gehwegen nein, solange die Senatsverwaltung keine befristete Abweichung nach § 10a StrReinG zulässt (§ 3 Abs. 8 StrReinG). Auf privaten Hof- und Parkplatzflächen gilt das Salzverbot des § 39 NatSchG Bln, für das § 10a keine Ausnahme vorsieht. Zulässig ist abstumpfendes Streumaterial wie Sand, Splitt oder Granulat.
Nein. Mitte ist ein Bezirk des Landes Berlin und keine eigene Gemeinde. Wer streuen muss, folgt direkt aus dem Landesgesetz (§ 4 Abs. 4 StrReinG).
Dann verlangt das Gesetz mehr als Streuen: Solche Eisbildungen sind zu beseitigen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StrReinG). Laut Senatsverwaltung entsteht dieses Eis vor allem aus festgetretenem oder festgefahrenem Schnee, der nicht rechtzeitig geräumt wurde. Rechtzeitiges Räumen ist deshalb der beste Schutz.
Ja. Wedding, Moabit und Gesundbrunnen gehören wie Hansaviertel, Tiergarten und Mitte zum Bezirk Mitte, und überall gelten dieselben Berliner Regeln. Auch für mehrere Objekte im Bezirk haben Sie einen Ansprechpartner.
Was in Mitte gilt

Maßgeblich ist das Land Berlin: Das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 regelt die Glättebekämpfung landeseinheitlich, eine Satzung ist dafür nicht nötig. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 StrReinG müssen die Anlieger der Straßen in den Straßenreinigungsverzeichnissen A bis C vor ihren Grundstücken auf den nächstgelegenen Gehwegen räumen und streuen. Anlieger sind Eigentümer sowie Erbbau-, Nießbrauch- und sonstige dinglich Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1). Für die Glätte gilt:
- Streupflicht: Schnee- und Eisglätte sind unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt (§ 3 Abs. 1).
- Eisbildungen: Wo Streuen nicht ausreicht, etwa bei Eisbuckeln, sind sie zu beseitigen (§ 3 Abs. 1).
- Zeiten: Setzt nach 20 Uhr Glätte ein, muss die Fläche bis 7 Uhr des Folgetags behandelt sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (§ 3 Abs. 1).
- Breite: in Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 m, bei schmaleren Gehwegen die Gesamtbreite, sonst mindestens 1 m (§ 3 Abs. 1).
Glatteis ohne Salz bekämpfen

Ein Streudienst in Berlin arbeitet grundsätzlich ohne Auftaumittel, und das nicht nur aus Rücksicht auf die Umwelt, sondern weil das Gesetz es vorgibt: Gestreut wird abstumpfend, etwa mit Sand, Splitt oder Granulat; im Übrigen ist die Verwendung von Auftaumitteln verboten (§ 3 Abs. 8 StrReinG). Feuchtsalz darf nur der landeseigene Reinigungsbetrieb auf wichtigen Fahrbahnen einsetzen (§ 3 Abs. 7). Seit März 2026 kann die Senatsverwaltung davon zeitlich begrenzte Abweichungen zulassen (§ 10a StrReinG); ohne eine solche Freigabe bleibt es beim Verbot. Auf privaten Hof- und Parkplatzflächen außerhalb des Straßenreinigungsgesetzes verbietet § 39 NatSchG Bln Streusalz und andere Auftaumittel ebenfalls. Im Wurzelbereich von Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen, ist das Ausbringen von Salzen verboten (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Nr. 6 BaumSchVO).
Wir streuen deshalb abstumpfend, in der Regel mit Splitt. Splitt taut nicht, er macht die Fläche griffig. Im Frühjahr nehmen wir ihn auf Wunsch im Rahmen der Graupflege wieder auf, damit er nicht Rinnen und Einläufe zusetzt. Mehr dazu auf der Seite zum Streudienst.
Glätte ohne Schnee: Reif, überfrierende Nässe, Eisregen

Glatteis entsteht oft ohne Schneefall: durch Reif nach klaren Nächten, durch überfrierende Nässe nach Regen oder Tauwetter und durch Eisregen. Auf scheinbar trockenen Flächen ist die Glätte kaum zu erkennen. Deshalb rücken wir nach Glätte- und Schneewarnungen aus, damit gestreut ist, bevor jemand ausrutscht. Bei anhaltender Glättebildung, etwa Eisregen, verliert das Streumittel seine Wirkung; dann muss mehrfach gestreut werden. Von November bis März ist unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar: Sie melden eine Stelle, die trotz Streuung glatt bleibt, wir arbeiten nach.
Treppen, Rampen und Gefälle an Einfahrten und Laderampen markieren wir vor der Saison eigens im Lageplan, weil Stürze dort schwerer ausgehen. Zu unseren eigenen Maschinen gehören Streufahrzeuge und Radlader. Räumen vor dem Streuen beschreibt die Seite zur Schneeräumung.
Pflicht, Beauftragung und Nachweis
Wer die Glättebekämpfung nicht selbst erfüllt, muss nach § 6 Abs. 1 StrReinG unverzüglich eine geeignete Person damit beauftragen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt beim Anlieger. Mit dem Auftrag an uns geht die Arbeit über, nicht die Pflicht gegenüber dem Land Berlin: Auswahl und Kontrolle des Dienstes bleiben bei Ihnen.
Nach einem Glätteunfall lautet die erste Frage, ob nachweislich gestreut wurde. Bei Reif oder überfrierender Nässe ist das im Nachhinein nicht mehr zu sehen. Unsere eigenen Teams dokumentieren deshalb jeden Einsatz per App mit Fotos und GPS-Daten, und jedes unserer Winterdienst-Fahrzeuge ist mit GPS ausgestattet. Die Einsatzberichte sind die Grundlage für Ihre Kontrolle.
Mehrere Standorte, Vertrag und Angebot
Wie oft es glatt wird, schwankt von Winter zu Winter. Wir bieten deshalb eine Saisonpauschale für November bis März oder die Abrechnung pro Einsatz an. Der Preis hängt von Größe und Belag der Flächen, den vereinbarten Zeiten und davon ab, ob von Hand oder maschinell gestreut wird. Haben Sie weitere Standorte, auch außerhalb Berlins, betreuen wir sie nach einem gemeinsamen Standard, mit eigenen Teams und über 300 Partnerbetrieben und mit einem Ansprechpartner. Wir sind in allen Ortsteilen des Bezirks einsetzbar, die das Bezirksamt führt: Mitte, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten, Wedding und Gesundbrunnen.
Mit Lageplan und Fotos Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot; fehlen Angaben, sehen wir uns die Flächen vorher vor Ort an. Weitere Informationen zum Landesrecht finden Sie bei Winterdienst in Berlin, unser Gesamtangebot unter Winterdienst. Für Privatgrundstücke ist unsere Schwestermarke Stemweder Haus & Garten zuständig.